Mitglieder
Versicherung
Haftpflicht- und Unfallversicherung für Mitgliedsbühnen
Theaterproben und Aufführungen sind eine lebendige Angelegenheit. Dabei geht auch einmal etwas zu Bruch oder eine Person kommt zu Schaden. Für die Mitgliedsbühnen im Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (VBAT) bietet der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) einen Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden und Unfällen.
Haftpflichtversicherung
Im Sammelvertrag des BDAT mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller ordentlichen Mitglieder der Mitgliedsbühnen im VBAT. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn durch ein Bühnenmitglied im Rahmen seiner Bühnentätigkeit ein Schaden entstanden ist, z.B. ein Mietsachschaden oder Obhutschaden.
Unfallversicherung
Die Versicherung greift bei Unfällen, bei denen Mitglieder im Rahmen der vom Verein durchgeführten Veranstaltungen betroffen werden. Sie sieht Zahlungen bei Kosten für Bergung sowie im Invaliditäts- oder Todesfall vor.
Schadensmeldung
Schadensmeldungen gehen an den BDAT als direkten Vertragspartner der Versicherung per E-Mail an berlin@bdat.info und in der Zeile Cc an info@vbat.info
Personenschäden müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, sonstige Versicherungsschäden innerhalb einer Woche.
Mehr dazu: https://bdat.info/leistungen-fuer-mitglieder/versicherungen-fuer-mitglieder/
Kontakt
Bund Deutscher Amateurtheater e.V.
Unfall- & Haftpflichtversicherung
Lützowplatz 9 // 10785 Berlin
Fon 030 263 985 9 - 0
Fax 030 263 985 9 - 19
berlin@bdat.info
www.bdat.info
