Theaterproben und Aufführungen sind eine lebendige Angelegenheit. Dabei geht auch einmal etwas zu Bruch oder eine Person kommt zu Schaden. Für die Mitgliedsbühnen bietet der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) einen Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden und Unfällen. Versichert sind jeweils die Bühnenmitglieder.
Im Sammelvertrag des BDAT mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller ordentlichen Mitglieder der Mitgliedsbühnen. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn durch ein Bühnenmitglied im Rahmen seiner Bühnentätigkeit ein Schaden entstanden ist, z.B. ein Mietsachschaden oder Obhutschaden.
Die Versicherung greift bei Unfällen, bei denen Mitglieder des BDAT im Rahmen der vom Verein durchgeführten Veranstaltungen betroffen werden. Sie sieht Zahlungen bei Kosten für kosmetische Operationen, bei einer Bergung sowie im Invaliditäts- oder Todesfall vor.
Da der BDAT der direkte Vertragspartner der Versicherung ist, sind Schadensanzeigen an Herrn Hirsch zu senden.
Bitte kontaktieren
Sie bei Versicherungsanliegen Herrn Hirsch per Email: hirsch@bdat.info
Sollte eine telefonische Beratung nötig sein, ist dies zur folgender Sprechzeit möglich: Dienstag 13.00 – 15.00 Uhr (Telefon 030 263 985 9 - 15 )
Personenschäden müssen innerhalb von 48 Stunden beim BDAT gemeldet werden, sonstige Versicherungsschäden sind innerhalb einer Woche zu melden.
https://bdat.info/wp-content/uploads/2016/12/BDAT_Unfall-Schaden-Anzeige_Formular.pdf
https://bdat.info/wp-content/uploads/2019/08/BDAT_Schadenkurzanzeige_Haftpflicht_Formular-2.pdf
https://bdat.info/wp-content/uploads/Versicherungsheft-Haftpflicht-und-Unfallversicherung2023.pdf
Bund Deutscher Amateurtheater e.V.
Steffen Hirsch
Kinder- & Jugendtheater
BDAT-Fortbildung
KSK Ausgleichsvereinigung
Unfall- & Haftpflichtversicherung
Lützowplatz 9 // 10785 Berlin
Fon 030 263 985 9 - 15
Fax 030 263 985 9 - 19
hirsch@bdat.info
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