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Immaterielles Kulturerbe
Am 9. Dezember 2016 ist das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes um 34 Kulturformen und zwei Erhaltungsprogramme (Gute-Praxis-Beispiele) gewachsen. Über eine positive Bewertung seines Antrages freut sich auch der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT). Nach einem intensiven Antragsprocedere beschied die Deutsche UNESCO-Kommission, dass die „Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird.
Das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission würdigte den Vorschlag als lebendige und dynamische kulturelle Praxis mit hohem sozial-integrativen Wert: „Sprachen, Dialekte und Jargons sind künstlerisches Mittel und darstellende Eigenart zugleich. Sie werden im Mundarttheater in besonderer Weise gefördert. Das starke ehrenamtliche Engagement sowie die generationsübergreifende Beteiligung am Mundarttheater sind bemerkenswert.“ Positiv bewertet wurde zudem die Bewältigung weiterer, unmittelbar mit dem Mundarttheater in Zusammenhang stehender kultureller Aufgaben wie Bühnenbau, Kostümschneiderei sowie die Dokumentation und Pflege von Festkultur und Musik durch die jeweiligen Vereine.
// 02. Juni 2017
„Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland“ als Immaterielles Kulturerbe beurkundet
Am 29. Mai 2017 wurde in der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund die „Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland“ durch Übergabe der Aufnahmeurkunde in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Prof. Monika Grütters (Staatsministerin für Kultur und Medien), Dr. Martina Münch (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg) und Prof. Christoph Wulf (Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission) überreichten die Urkunde an den Stellvertretenden Geschäftsführer des Bundes Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) Stephan Schnell, der die besondere Würdigung im Namen aller Mundartbühnen in Deutschland mit Freude entgegennahm.
Während der Auszeichnungsveranstaltung betonte Dr. Martina Münch; „Unser Land ist reich an solchen Ausdrucksformen wie Tanz, Theater und Musik, mündlichen Überlieferungen, Bräuchen, Festen und Handwerkskünsten. Sie haben häufig regionalen Charakter und sind somit nicht jedermann bekannt. Doch die Vielfalt, die gerade diesen Ausdrucksformen innewohnt, ist es, die die kulturelle Identität eines Landes auszeichnet.“ Neben historischen Festspielen oder dem instrumentalen Amateurmusizieren wurde das Mundarttheater unter insgesamt 36 Neueinträgen in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen. Dabei stärke das Mundarttheater vor allem die Breitenkultur im ländlichen Raum und es stehe „im Dialog mit örtlicher Bevölkerung, lokaler Geschichte und Gegenwart. Mundartliches Volkstheater ist der regionalen Identität, der Pflege des Brauchtums und des Dialekts verpflichtet“.
Mehrere tausend Bühnen und Vereine bringen in Deutschland Mundarttheater-Stücke zur Auf-führung, darunter sind über 1000 Bühnen im Bund Deutscher Amateurtheater e.V. organisiert. Der BDAT setzt sich für die Erhaltung dieses Immateriellen Kulturerbes ein, etwa durch die Ein-richtung eines Bundesarbeitskreises „Mundart und Sprachen“ und die Ausrichtung des Volks-theaterfestivals WURZELWERK, das an wechselnden Orten in Deutschland stattfindet und im Jahr 2019 in seine dritte Runde geht. Die Mitgliedsbühnen des BDAT können die Logonutzung des Immateriellen Kulturerbes im Verbund mit dem BDAT-Logo über die Geschäftsstelle beantragen. Dies soll die praktizierenden Mundartbühnen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und als gezielte Auszeichnung für die Bewahrung dieser kulturellen Praxis gelten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der BDAT-Webseite unter
www.bdat.info; die Logonutzung kann in der BDAT-Geschäftsstelle
beantragt werden.
Ansprechpartnerin: Alexandra Riedel, Mail: presse@bdat.info, Fon 030 263 9859-27.