Änderungen bei der GEMA

Änderungen bei der GEMA


GEMA: Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Nettowerte

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen zum Jahresbeginn auf Nettowerte umgestellt. Es werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten geändert. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung. 

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und viele Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

Für weitere Fragen und Kontakte steht das Hilfecenter der GEMA bereit: https://www.gema.de/hilfe


GEMA: 2-Faktor-Anmeldung und neue Nutzungsbedingungen im Onlineportal
Doppelte Sicherheit für das GEMA Onlineportal: Im Januar 2023 wird die 2-Faktor-Anmeldung eingeführt. Diese Form der Anmeldung für einen geschützten Online-Bereich ist längst gängige Praxis - beim Online-Banking sogar Pflicht. 
Hier erfahren Sie konkret, wie Sie sich mit dem 2. Faktor anmelden können.
https://www.gema.de/aktuelles/2-faktor-anmeldung/
Sehen Sie sich dazu Tutorials an und lesen Sie die Antworten auf häufige Fragen.

Was ändert sich für Sie?
Sie melden sich wie gewohnt im GEMA Onlineportal an. Unter Meine Daten können Sie anschließend einen zweiten Faktor für die Anmeldung einrichten. Das kann ein E-Mail-Code, eine Smartphone- oder eine Desktop-App sein.

Die Einrichtung eines zweiten Faktors ist für Sie optional.
Wir empfehlen, die 2-Faktor-Anmeldung zu nutzen, um Ihr Kundenkonto optimal abzusichern.

Alle Informationen zur 2-Faktor-Anmeldung (2FA) finden Sie
auf der GEMA Website.

Neue Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie auch die neuen Nutzungsbedingungen, die mit Einführung der 2-Faktor-Anmeldung für das GEMA Onlineportal gelten.

Für weitere Fragen zur 2-Faktor-Anmeldung wenden Sie sich als GEMA Mitglied bitte an mitgliederservice@gema.de und nennen Sie im Betreff das Stichwort „2FA“. So kann die GEMA Ihre Anfrage schneller zuordnen und bearbeiten.