Transparenzregister: Änderung der Gebührenbefreiung

Transparenzregister: Änderung der Gebührenbefreiung


Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können sich für 2021 und künftige Jahre von der Gebühr für den Eintrag ins Transparenzregister befreien lassen. Derzeit werden die Anträge auf Gebührenbefreiung per Post versendet. Rückfragen nimmt der Bundesanzeiger Verlag telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1234-340 entgegen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema: https://www.amateurtheater-bayern.de/index.php?modul=news_show&id=727