Initiative "Kultur ins Grundgesetz"

Initiative "Kultur ins Grundgesetz"


Liebe Theaterfreunde, 

die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar. Doch Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet. Auch unsere Verbandsmitglieder werden deshalb gebeten, der bundesweiten Petition "Kultur ins Grundgesetz" zu folgen. Der Impuls für diese Initiative ging Anfang November 2020 von einer Gruppe Kulturschaffender und Kulturförderer in Berlin aus.


Hier geht's zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/kultur-ins-grundgesetz-2


Viele Grüße, 
Horst Rankl 
Präsident VBAT