Beiträge ab 2024

Der Mitgliedsbeitrag wird sich für alle Vereinsmitglieder ab dem 01.01.2024 geringfügig anheben. Der Präsident des Bundes Deutscher Amateurtheater (BDAT), Simon Isser, hat diese Erhöhung am 22. Verbandstag in Rosenheim angekündigt und erläutert.

Info zur Beitragserhöhung:
https://amateurtheater-bayern.de/images/verband/Beitragserhoehung_2024.pdf
https://amateurtheater-bayern.de/images/verband/Beitragssatze_2024.jpg

Info des BDAT zur Beitragserhöhung
https://amateurtheater-bayern.de/images/verband/BDAT_Verbandsinfo_Beitragserhoehung.pdf

Beitritt und Änderung

Danke, dass Sie sich für den Beitritt zum Verband Bayerischer Amateurtheater interessieren. Mit einem Klick können Sie sich die Formulare zur Beitrittserklärung, zum Fragebogen für Änderungsmitteilungen und die aktuellen Beitragssätze ansehen.

Durch einen Rechtsklick auf den Link können Sie, über "Ziel speichern unter...",  die Formulare zur Beitrittserklärung herunterladen. Senden Sie die ausgefüllten Formulare dann per Post, E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle in Rosenheim.

Verwenden Sie den Vordruck "Fragebogen zur Änderungsmitteilung" bitte unbedingt bei Änderungen im Vorstand, bei der Bankverbindung oder bei Änderungen bei E-Mail oder Internetadrese

Beitrittserklärung

Beitragssatze_ab_01.01.2024

Fragebogen zur Änderungsmitteilung

Muster Mitgliederliste

NEU: Sepa-Vordruck

Haftpflicht- und Unfall­ver­si­che­rung des BDAT e.V. für seine Mitgliedsbühnen

Thea­ter­pro­ben und Auf­füh­run­gen sind eine leben­di­ge Ange­le­gen­heit. Dabei geht auch ein­mal etwas zu Bruch oder eine Per­son kommt zu Scha­den. Für die Mit­glieds­büh­nen bie­tet der Bund Deut­scher Ama­teur­thea­ter e.V. (BDAT) einen Ver­si­che­rungs­schutz bei Haft­pflicht­schä­den und Unfäl­len. Ver­si­chert sind jeweils die Büh­nen­mit­glie­der.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Im Sam­mel­ver­trag des BDAT mit­ver­si­chert ist die per­sön­li­che gesetz­li­che Haft­pflicht aller ordent­li­chen Mit­glie­der der Mit­glieds­büh­nen. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift dann, wenn durch ein Büh­nen­mit­glied im Rah­men sei­ner Büh­nen­tä­tig­keit ein Scha­den ent­stan­den ist, z.B. ein Miet­sach­scha­den oder Obhut­scha­den.

Unfall­ver­si­che­rung

Die Ver­si­che­rung greift bei Unfäl­len, bei denen Mit­glie­der des BDAT  im Rah­men der vom Ver­ein durch­ge­führ­ten Ver­an­stal­tun­gen betrof­fen wer­den. Sie sieht Zah­lun­gen bei Kos­ten für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, bei einer Ber­gung sowie im Invaliditäts- oder Todes­fall vor.

Scha­dens­mel­dung

Schadensmeldungen bitte an den BDAT als direk­ten Ver­trags­part­ner der Ver­si­che­rung sen­den.

Bitte kontaktieren Sie bei Versicherungsanliegen per E-Mail: berlin@bdat.info

Sollte eine telefonische Beratung nötig sein: 030 263 985 9 - 0

Per­so­nen­schä­den müs­sen inner­halb von 48 Stun­den beim BDAT gemel­det wer­den, sons­ti­ge Ver­si­che­rungs­schä­den sind inner­halb einer Woche zu mel­den.

https://bdat.info/service/leistungen-fuer-mitglieder/versicherungen/

https://bdat.info/wp-content/uploads/2016/12/BDAT_Unfall-Schaden-Anzeige_Formular.pdf

https://bdat.info/wp-content/uploads/2019/08/BDAT_Schadenkurzanzeige_Haftpflicht_Formular-2.pdf

Ver­si­che­rungs­heft Haftpflicht- und Unfall­ver­si­che­rung

https://bdat.info/wp-content/uploads/Versicherungsheft-Haftpflicht-und-Unfallversicherung2023.pdf

Kontakt

Bund Deutscher Amateurtheater e.V.
Unfall- & Haftpflichtversicherung
Lützowplatz 9 // 10785 Berlin

Fon 030 263 985 9 - 0
Fax 030 263 985 9 - 19

berlin@bdat.info
www.bdat.info


Bayerischer Amateurtheaterpreis „Larifari“ 2023/24/25 

Ausschreibung

Der Bayerische Amateurtheaterpreis ist eine Auszeichnung, die der Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (VBAT) alle 2 Jahre vergibt. 

Entscheidend für die Auswahl ist u.a., dass die Preisträger mit ihrer künstlerischen Arbeit exemplarisch das Amateurtheater repräsentieren. Im Vordergrund der Vergabe steht die künstlerische Arbeit eines Ensembles, die repräsentativ und zugleich wegweisend für das Amateurtheater ist.

Ziel ist es, die Vielfalt des Amateurtheaters einer Öffentlichkeit vorzustellen und über die künstlerische Reflexion den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Theatermacher und Publikum können sich so über Inhalt und Form der prämierten Arbeiten austauschen.

Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2025 anlässlich eines Festabends, der genaue Termin wird in einem der nächsten Fortbildungsprogramme und Theaterspiegel und auf der Webseite bekannt gegeben. 

Die Preisträger sind verpflichtet, bei der Preisverleihung das prämierte Stück mit einer ca. 10-minütigen virtuellen Darbietung in Ausschnitten zu präsentieren.

Formalien

Der Amateurtheaterpreis wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben:

  • Theater mit Kindern und Jugendlichen (Erwachsene können im notwendigen Umfange mitspielen)
  • Theater aus der Region (Mundarttheater – Bewahrung der heimischen Sprache und/oder Geschichte)
  • Boulevardtheater (Unterhaltungstheater, z.B. Komödien, Lustspiel, oder Musical)
  • Schauspiel (mit Freilichttheater)
  • Figurentheater 

Der Bayerische Amateurtheaterpreis 2025 soll aus Mitteln, die von Sponsoren stammen, dotiert werden. 

Der Preis wird alle 2 Jahre ausgelobt und vergeben. Die Bekanntgabe der prämierten Vereine/Gruppen erfolgt durch den Vorsitzenden der Jury. Die Preisträger erhalten die Bronzefigur des „Larifari“ und einen Geldbetrag.

Die Vereine/Gruppen, die den Zweiten Platz in der Kategorie einnehmen, erhalten eine Urkunde und einen Geldbetrag.

Auswahl

  • Bewerbungen für die Teilnahme am Bayerischen Amateurtheaterpreis 2025 können beim Landesspielleiter, Guido Rind, Am Europakanal 9a, 92334 Berching eingereicht werden. Spätester Einsendeschluss ist der 31.03.2025 (Poststempel).
  • Bewerbungszeitraum ist die Spielzeit 01.04.2023 bis 31.03.2025. In die Wertung kommen Theaterstücke, deren Premiere in der Zeit von 01.04.2023 bis 31.03.2025 liegen.
  • Mit dem Bewerbungsbogen sind vier Video-Dokumentation in allen gängigen Stick-Formaten und das Programmheft in 4facher Ausfertigung vorzulegen. Die Video-Dokumentation darf nicht aus verschiedenen Vorstellungen zusammengeschnitten sein. Es dürfen auch keine sichtbaren Kopierschutzschriften im Bild der Auszeichnung zu sehen sein. 
  • Die Bewerber erklären mit der Bewerbung, dass sie im Besitz der Rechte für Ton, Foto, Filmaufnahmen und Textvorlagen sind und mit der Nutzung für den Bayerischen Amateurtheaterpreis und der Öffentlichkeitsarbeit einverstanden sind. Die Verhandlungen mit den jeweiligen Verlagen / GEMA u.a. führen die Bewerber eigenständig.
  • Die Bewerbungen werden nur zurückgeschickt, wenn bei der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beiliegt.
  • Die Jury wählt anhand der Video-Dokumentationen die Preisträger aus. 
  • Den Jurymitgliedern bleibt es vorbehalten, Aufführungen der nominierten Inszenierungen zu besuchen.
  • Die Gewinnervereine/-gruppen des jeweils letzten Bewerbungszeitraumes müssen eine Larifari-Saison pausieren, danach können sie sich wieder bewerben.

Jury

Die Jury besteht aus 4 Mitgliedern pro Kategorie. 

Mitglieder sind Repräsentanten der bayerischen Profi-Theaterszene, Mitglieder aus dem Verbandsgeschehen und die Regisseure*innen der Siegervereine von der jeweiligen Kategorie. Die Auswahl des Repräsentanten aus der bayerischen Theaterszene sowie der übrigen Mitglieder der Jury obliegt dem Präsidium des VBAT.

Der Vorsitz in den Jurys liegt in den Händen des Landesspielleiters des VBAT. 

Der Gewinner wird durch eine mehrheitliche Punktevergabe ermittelt. 


Wie in der Einladung für den Verbandstag am 28.10.2023 in Rosenheim angekündigt, werden auf diesem Wege fristgerecht die Anlagen zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt: 

Einladung:
https://amateurtheater-bayern.de/images/verbandstag/Einladung_Tagesordnung_Verbandstag_2023.pdf

Anlage zu Top 13:
https://amateurtheater-bayern.de/images/verbandstag/Anlage_zu_TOP_13_Satzung_neu.pdf

Anlage zu Top 14:
https://amateurtheater-bayern.de/images/verbandstag/Anlage_zu_TOP_14_Fortschreibung_Leitbild_des_VBAT_2023_neu.pdf


Stand: 31.07.2023

Der Amateurtheaterpreis wurde in folgenden Kategorien ausgeschrieben, hier sehen Sie die Preisträger:

  • Boulevard : 1. Platz Bühne Erholung 27 Fürth mit "Taxi Taxi" 2. Platz s´Brucker Brettl Fürstenfeldbruck mit "Der nackte Wahnsinn"
  • Kinder/Jugend: 1. Platz Spectaculum Vöhringen mit "Dornröschen" 2. Platz Schwoagara Dorfbühne mit "Die Schöne und das Biest"
  • Schauspiel: 1. Platz Theater in der Au München mit "Dame zu Dritt " 2. PlatzTheater Konrad Landshut mit "Der Horla"
  • Mundart: 1. Platz Theaterverein Inning am Holz mit "Baby vorhanden, Vater gesucht" 2. Platz Heimatbühne Tittmoning mit "Der G´wissenswurm"
  • Figuren: 1. Platz Figurentheater Kunterbunt Postbauer-Heng mit "Am 4. Advent morgens um vier" 2. Platz Figurentheater Kladderadatsch mit "Die Wasserprinzessin"
Der Bayerische Amateurtheaterpreis 2020/2021/2022 stammt überwiegend aus Reinertragsmitteln der bayernweiten Gewinnsparlotterie Sparkassen-PS-Sparen des Sparkassenverbandes Bayern, wird alle zwei Jahre ausgelobt und vergeben. Die Bekanntgabe der prämierten Vereine/Gruppen erfolgt durch den Vorsitzenden der Jury. Die erstplatzierten Preisträger erhalten die Bronzefigur „Larifari“ sowie einen Geldbetrag. Die Zweitplatzierten werden mit einer Urkunde und einem Geldbetrag bedacht.

Wir danken dem Sponsor.
 
Im Mai 2023 findet das 3. FigurenTheaterFestival der Amateure in der Kulturwerkstatt Auf AEG statt. Die Kunst, Figuren und Material zum Leben zu erwecken, ist unsere Leidenschaft. Damit erzählen und spielen wir Geschichten, die den Zuschauer berühren. Vom 12. – 13. Mai wollen wir unsere Begeisterung für diese schöne Kunst mit euch teilen.  

Veranstalter: Bezirk Figurentheater im Verband bayerischer Amateurtheater (VBAT) in Zusammenarbeit mit dem KunstKulturQuartier Nürnberg, unterstützt von der Kulturwerkstatt Auf AEG.


Programm

Nebenstehend Mustermail das als Petition verwendet werden. 

Der Text kann/soll nach eigener Lage angepaßt werden, anschließend den Text kopieren und als Email and kultus@bayern.de und im cc an info@amateuertheater-bayern.de versenden.

Wichtig ist, dass die Vereine ihre jeweilige Betroffenheit kurz darstellen und ihre Forderung auch begründen.

Diese Aufforderung zum Mitmachen ist nicht nur an die Vereinsvorstände gerichtet, sondern auch an deren Vereinsmitglieder, Familien, Freunde und Bekannte. Je mehr Petitionen es werden, umso erfolgreicher wird unser Bemühen um Hilfe und Unterstützung sein.

Alle Petitionen gehen unmittelbar an den zuständigen Ausschuss im Landtag. Das Ministerium für Kunst und Wissenschaft ist nun gesetzlich verpflichtet, auf jede dieser Petitionen einzugehen. Vielleicht werden die Verantwortlichen des zuständigen Ministeriums dann endlich aufgeweckt, um über unsere Situation ernsthaft und nachhaltig nachzudenken.

Ich bitte um zahlreiche Mithilfe.

Horst Rankl

Präsident

An das 
Kultusministerium

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Verein ................................................... ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen und fordern Untersützung.

Folgende   Kosten stehen uns zu Lasten

Mietkosten
Versicherung und Mitgliedsbeiträge
Verpflichtungen gegenüber GEMA, KSK
Produktionskosten für abgebrochene oder nicht durchgeführte Projekte, wie z. B. Werbekosten, Druckkosten, Bühnenbau, Bühnentechnik, Requisiten, Kostüme usw.
Regiekosten
Kantiemen an Verlage
Kartenvorverkauf über Verkaufsstellen
Fehlende Einnahmen und Projektförderungen
Ausbleibendes Sponsoring und Werbeschaltungen

Mit freundlichen Grüßen
Name
Theaterverein....,.

Der Amateurtheaterpreis wurde in folgenden Kategorien ausgeschrieben, hier sehen Sie die Preisträger:


  • Schauspiel: 1. Platz Theatergruppe Lampenfieber Abensberg mit "Terror" / 2. Platz Freies Theater Murnau mit "Der Talisman" 
  • Boulevard: 1. Platz Theater Donauwörth mit "My Fair Lady"  / 2. Platz Volksspielgruppe Altenerding mit "Ladies Night"
  • Mundart: 1. Platz Freudenberger Bauernbühne mit "Kohlhiesels Töchter“ / 2. Platz Altmühlbühne Riedenburg mit "Der Schmugglerbazi"
  • Kinder/Jugend: 1. Platz Theatergruppe Lampenfieber Abensberg mit "Cinderella" / 2. Platz ‘s Brucker Brett’l Fürstenfeldbruck mit "Die Suche nach dem Weihnachtsdieb"
  • Figuren: 1. Platz Puppenbühne Lippelpie Heilsbronn mit "Der Quellquapp und der Zauberstein" / 2. Platz Kasperls Spuikastl München "Das Spiel vom Dr. Faust"

Der Bayerische Amateurtheaterpreis 2018/2019 stammt überwiegend aus Reinertragsmitteln der bayernweiten Gewinnsparlotterie Sparkassen-PS-Sparen des Sparkassenverbandes Bayern, wird alle zwei Jahre ausgelobt und vergeben. Die Bekanntgabe der prämierten Vereine/Gruppen erfolgt durch den Vorsitzenden der Jury. Die erstplatzierten Preisträger erhalten die Bronzefigur „Larifari“ sowie einen Geldbetrag. Die Zweitplatzierten werden mit einer Urkunde und einem Geldbetrag bedacht.

Wir danken dem Sponsor.
 

Bayerischer Amateurtheaterpreis „Larifari“ 2020/21/22

Ausschreibung 

Der Bayerische Amateurtheaterpreis ist eine Auszeichnung, die der Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (VBAT) vergibt. Entscheidend für die Auswahl ist unter anderem, dass die Preisträger mit ihrer künstlerischen Arbeit exemplarisch das Amateurtheater repräsentieren. Im Vordergrund der Vergabe steht die künstlerische Arbeit eines Ensembles, die repräsentativ und zugleich wegweisend für das Amateurtheater ist. Ziel ist es, die Vielfalt des Amateurtheaters einer Öffentlichkeit vorzustellen und über die künstlerische Reflexion den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Theatermacher und Publikum können sich so über Inhalt und Form der prämierten Arbeiten austauschen. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich eines Festabends. Die Preisverleihung ist mit einem Workshop verbunden, der sowohl den Preisträgern als auch weiteren Verbandsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, unter Leitung eines der Jury angehörenden Referenten, die prämierten Arbeiten zu erörtern.

Die Preisträger sind verpflichtet, das prämierte Stück bei der Preisverleihung mit einer ca. zehnminütigen Darbietung in Ausschnitten zu präsentieren.

Formalien

 Der Amateurtheaterpreis wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben: 

  • Theater mit Kindern und Jugendlichen (Erwachsene können im notwendigen Umfange mitspielen)
  • Theater aus der Region (Mundarttheater – Bewahrung heimischer Sprache und/oder Geschichte)
  • Boulevardtheater (Unterhaltungstheater, z. B. Komödie, Lustspiel oder Musical)
  • Schauspiel
  • Figurentheater 

Freilichttheater können sich, je nach Genre, für eine der fünf Kategorien bewerben. Der Bayerische Amateurtheaterpreis 2020/21/22 soll aus Sponsorenmitteln dotiert werden. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre ausgelobt und vergeben, durch die Corona-Sondersituation sind es diesmal drei Jahre. Die Bekanntgabe der prämierten Vereine/Gruppen erfolgt durch den Vorsitzenden der Jury. Die Preisträger erhalten die Bronzefigur „Larifari“ und einen Geldbetrag. Die der Preisjury vorgeschlagenen Vereine/Gruppen (die Zweitplatzierten der Kategorie) erhalten eine Urkunde und einen Geldbetrag. 

Auswahl 

  • Bewerben für die Teilnahme am Bayerischen Amateurtheaterpreis 2020/21/22 können sich nur Theatervereine und Theatergruppen, die Mitglied im VBAT sind. Bewerbungen sind bei der Geschäftsstelle des VBAT, Innstraße 2a, 83022 Rosenheim einzureichen. Spätester Einsendeschluss ist der 31.03.2023 (Poststempel).
  • Bewerbungszeitraum ist die Spielzeit 01.01.2020 – 31.03.2023. In die Wertung kommen Theaterstücke, deren Premiere in diesem Zeitraum liegt.
  • Mit dem Bewerbungsbogen sind drei Video-Dokumentation (per USB-Sticks oder allen gängigen DVD-Formaten, die auch über Media-Player abspielbar sind - keine Blu-ray-Disk) und das Programmheft in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Video-Dokumentation darf nicht aus verschiedenen Vorstellungen zusammengeschnitten sein. Es dürfen auch keine sichtbaren Kopierschutzschriften im Bild der Auszeichnung zu sehen sein.
  • Die Bewerber erklären mit der Bewerbung, dass sie im Besitz der Rechte für Ton, Foto, Filmaufnahmen und Textvorlagen sind und mit der Nutzung für den Bayerischen Amateurtheaterpreis und der Öffentlichkeitsarbeit einverstanden sind. Die Verhandlungen mit den jeweiligen Verlagen (GEMA, u. a.) führen die Bewerber eigenständig.
  • Die Bewerbungen werden nur zurückgeschickt, wenn bei der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beiliegt.
  • Die Jury wählt anhand der Video-Dokumentationen die Preisträger aus.
  • Den Jurymitgliedern bleibt es vorbehalten, Aufführungen der nominierten Inszenierungen zu besuchen.
  • coronabedingte Ausnahme: die Ausgezeichneten (1. und 2. Platz) des letzten Bayerischen Amateurtheaterpreises dürfen sich diesmal ebenfalls bewerben!

Jury 

Die Jury besteht aus einer Nominierungsjury pro Kategorie und einer Preisjury. Die Nominierungsjurys schlagen der Preisjury je zwei Bewerbungen vor. Mitglieder sind Repräsentanten der bayerischen Profi-Theaterszene und Mitglieder aus dem Verbandsgeschehen. Die Auswahl des Repräsentanten aus der bayerischen Theaterszene sowie der übrigen Mitglieder der Jury obliegt dem Präsidium des VBAT. Der Vorsitz der Jurys liegt in den Händen des Landesspielleiters des VBAT. Die Entscheidung über die Gewinner fällt mehrheitlich, bei Stimmengleichheit entscheidet der Landesspielleiter des VBAT.


Hinweis: Es gibt insbesondere in Bezug auf das Coronavirus ständig neue Entwicklungen. Da wir aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle Pressemeldungen für ganz Bayern an dieser Stelle aufführen können, beschränken wir uns auf die wichtigsten und aktuellsten Informationen. Die einzelnen Dokumente wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und sind als Orientierung gedacht. Speziell für Inhalte fremder Links kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus mit Meldungen aus vertrauenswürdigen Quellen für Ihre Region - soziale Netzwerke sind durchaus mit Vorsicht zu genießen. Die Hotline der bayerischen Staatsregierung steht offen für Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Ausgangsbeschränkungen als auch zu Soforthilfen. Zu erreichen ist die Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089-122-220


Aktuelle Informationen zum Coronavirus: 
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Was Vereine zum Wegfall der Corona-Sonderreglungen wissen müssen:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/was-vereine-zum-wegfall-der-...

Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: 
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/210/baymbl-2022-210.pdf
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/266/baymbl-2022-266.pdf
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/327/baymbl-2022-327.pdf

Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater: 
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/947/baymbl-2021-947.pdf

Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen: 
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/167/baymbl-2022-167.pdf


Spielstätten- und Veranstalterprogramm: www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm 

Infotelefon: 0911-20671-344 

E-Mail: spielstaettenprogramm@bayern-innovativ.de  

Der Freistaat Bayern hat die Corona-Hilfsmaßnahme, das Spielstätten- und Veranstalterprogramm, auf die Bedürfnisse von bayerischen Amateurtheatern abgestimmt. 

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/255/baymbl-2022-255.pdf
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/638/baymbl-2020-638.pdf
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/405/baymbl-2021-405.pdf
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/501/baymbl-2021-501.pdf
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/953/baymbl-2021-953.pdf


Plattform "Bayern spielt":
https://www.bayernspielt.info/service/aktuelle-informationen-zu-corona-auflagen/

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: 
https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/

Programme des Kultur-Rettungsschirms in Bayern:
https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/corona-hilfen-fuer-kunst-und-kultur.html


Infos des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:

"Corona-Abmilderungsgesetz" (für Vereine s. Artikel 2 § 5):
gesetzgeber-verlaengert-pandemie-sonderregelung.pdf
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/102920_Virtuelle_Hauptversammlung.html

Muster „Anschreiben und schriftliche Beschlussfassung für Vereinsmitglieder“: 

Info "Vereinsbeschlüsse während der Corona-Zeit" von RA Werner:
https://amateurtheater-bayern.de/images/corona/Corona_Vereinsbeschl_20200622.pdf

Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. hat hier für Sie aktuelle Informationen, Hilfsmöglichkeiten, Forderungen sowie Umfragen bezüglich der Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie für das Amateurtheater zusammengestellt:

https://bdat.info/corona-pandemie

https://neustartkultur.dthg.de/ein-startseiten-abschnitt/

Gesammelte Infos für Vereine:
https://vereintzusammen.info/vereintwissen/wissen-fur-vereine/






Wo die Musik spielt…

GEMA-Tarife, Rechte und Co - was Bühnen bei Musiknutzung beachten müssen:

https://www.amateurtheater-bayern.de/images/verband/GEMA-Tarife_Rechte_und_Co.pdf

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/

Worum geht es?

Das Modellprojekt „Landluft 2.0 – Vernetzungsprojekt mit innovativen Impulsen für Amateurtheaterbühnen im ländlichen Raum“ wurde im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Endwicklung (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ausgewählt.
In Kooperation mit sechs seiner Landesverbände wird der Bund Deutscher Amateurtheater e. V. (BDAT) in einem Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 20 Einzelprojekte fördern.
Ziel des Projekts ist es, die kulturelle Vielfalt des Amateurtheaters auf dem Land hervorzuheben, eine Verbesserung des regionalen wie überregionalen Austausches zu erreichen und weitere Impulse für innovative Theaterformate mit allen Menschen in ländlichen Regionen Deutschlands zu geben. Dabei sollen die Themen der in der ländlichen Region lebenden Menschen im Vordergrund stehen.

Bewerbung

Die Ausschreibung richtet sich an alle im ländlichen Raum (Dörfer oder Kleinstädte bis 35.000 Einwohner*innen) angesiedelten Mitgliedsbühnen der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Detaillierte Ausschreibungsinformationen zum Download:
download pdf // Auschreibung Landluft 2.0

Bewerbungsformular zum Download (beendet)

Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan zum Download (beendet)

Fördermöglichkeiten

Zunächst wurden neun Projekte ab Februar 2020 und im zweiten Durchlauf weitere elf Projekte gefördert. Darunter waren mit dem Kieferer Puppentheater aus Kiefersfelden, dem Kopfnuss-Theater e. V. aus Speinshart und dem OVIGO Theater e. V.  drei Vertreter aus Bayern. Der Bewerbungsschluss für diese beiden Runden ist verstrichen.

Es gibt drei verschiedene Fördermöglichkeiten:

// Inszenierung bzw. Erarbeitung eines Minidramas, das sich mit Aspekten der jeweiligen Region auseinandersetzt und dabei auch globale Themen und ihre lokale Verankerung mitbedenkt
oder

// Durchführung eines Minifestivals, das im Zeichen der Zeit stehen und zwei bis drei Gruppen (Heimatvereine, Tanz- und Bewegungsgruppen, Kultur- und Geschichtsvereine etc.) aus der Region mit einem kulturellen Beitrag zum gemeinsamen Austausch vor Ort einlädt

oder

// Teilnahme an einem Coaching-Prozess für Minidramen/Minifestivals, der die beantragende Mitgliedsbühne dabei unterstützt, z. B. auch mit losen Stoff-Sammlungen theatrale Impulse für ihre Region zu entwickeln.
Um den Projektbeteiligten die Möglichkeit eines gemeinsamen regionalen und überregionalen Austausches zu bieten, wird eine projekteigene Internetplattform errichtet (Informationen dazu in Kürze).
Darüber hinaus bietet der BDAT die Teilnahme an Austausch-Veranstaltungen an, bei denen die Projektakteur*innen über ihre Erfahrungen sprechen und von Expert*innen weitere Impulse oder Ideen erhalten können.




Download PDF-Version: https://amateurtheater-bayern.de/images/bjt/Jugendordnung.pdf

Stand: 12.04.2010

 Wenn in der Jugendordnung bei Funktionsbezeichnungen die männliche Sprachform verwendet wird, so sind unabhängig davon alle Ämter grundsätzlich mit Frauen und Männern besetzbar.

§ 1 Name 

Die Kinder- und Jugendorganisation im Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (VBAT) trägt den Namen "BAYERISCHE THEATERJUGEND IM VBAT" (Kurzbezeichnung: BTJ-VBAT) – Vertretung für Kinder und Jugendliche.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Die vom VBAT eingerichtete selbständige BTJ-VBAT bietet die Grundlage dafür, dass Kinder und Jugendliche für die ideellen Werte des Amateurtheaters gewonnen, zur Selbstbestimmung befähigt und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung angeregt werden, die Theaterarbeit von jungen Menschen in zeitgemäßen Gemeinschaften und unter Berücksichtigung ihrer Interessen mitbestimmt und mitgestaltet, und dem Kinder- und Jugendtheater eine landesweite Interessenvertretung geschaffen werden kann.
2. Die BTJ-VBAT will junge Menschen in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet des Amateurtheaters in all seinen Erscheinungsformen fördern und unterstützen. Sie will durch die Vermittlung kultureller und sozialer Ausdrucksformen die Entwicklung junger Menschen in diesem Bereich fördern und sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermutigen.
3. Sie bietet ihren Mitgliedern eine intensive Betreuung und Beratung sowie eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung im kulturellen, künstlerischen, pädagogischen und sozialen Bereich.
4. Ein bundeseinheitliches Ausbildungsprogramm, herausgegeben vom Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT), befähigt u.a. die Leiter von Kinder- und Jugendtheatergruppen zu ihrer Arbeit. 
5. Die BTJ-VBAT setzt sich das Ziel, kulturelle Kinder- und Jugendbe-gegnungsmaßnahmen und Fachkräfteaustausch durchzuführen und zu fördern.
6. Sie soll mit anderen Kinder- und Jugendorganisationen, die sich der kulturellen Ausbildung junger Menschen annehmen, zusammenarbeiten.
7. Die BTJ-VBAT erfüllt ihre Aufgaben in enger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Landesverband. VBAT und BTJ-VBAT stimmen sich in ihren Vorhaben durch regelmäßige Kontakte ab und unterstützen sich gegenseitig in der Erfüllung ihrer Aufgaben.
 

§ 3 Mitglieder

1. Mitglieder der BTJ-VBAT können werden:
Alle Jugendgruppen von Mitgliedsvereinen des VBAT, deren Mitglieder nicht älter als 27 Jahre alt sind und sich nach dieser Satzung organisieren bzw. sich eine eigene Jugendordnung geben, die dieser Jugendordnung nicht widerspricht.
2. Die BTJ-VBAT besteht aus Landesebene und Vereinsebene.
3. Fördermitglieder der BTJ-VBAT können Einzelpersonen und/oder Vereinigungen werden, solange sie Ziele der BTJ-VBAT entsprechend der Jugendordnung fördern.
4. Über die Anträge nach Ziffer 2 entscheidet die Landesjugendleitung (s. § 7).

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder der BTJ-VBAT haben das Recht auf Förderung in allen Bereichen des Amateurtheaters sowie auf Schutz im Rahmen der vom BDAT abgeschlossenen Versicherungen.
2. Fördermitglieder können an allen Veranstaltungen der BTJ-VBAT teilnehmen. Sie haben kein Stimmrecht.
3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Jugendordnung der BTJ-VBAT und die Beschlüsse ihrer Organe zu befolgen und die BTJ-VBAT in der Umsetzung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

§ 5 Organe

1. Organe der BTJ-VBAT sind:
1.1. die Landesjugendversammlung. 
1.2. die Landesjugendleitung.
2. Alle Funktionsträger der Organe müssen einem Vollmitglied des VBAT angehören.

§ 6 Die Landesjugendversammlung

1. Die Landesjugendversammlung ist das oberste Organ der BTJ-VBAT und tritt jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
2. Die Landesjugendversammlung definiert die Zielsetzungen der BTJ-VBAT, beschließt die Grundsatzprogramme für die speziellen Arbeitsbereiche und regelt grundsätzliche, organisatorische und repräsentative Angelegenheiten.
3. Der Landesjugendversammlung gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- die Landesjugendleitung nach § 7, Ziffer 2.1,
- die Jugendleiter der Vereinsebene nach § 3, Ziffer 2.
4. Sitzungsordnung
4.1. Die Sitzungen der Landesjugendversammlung sind öffentlich und werden vom Landesjugendleiter, bei dessen Verhinderung von einem Mitglied der Landesjugendleitung, geleitet.

4.2. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn es die anwesenden Stimmberechtigten mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen.

5. Der Landesjugendversammlung obliegen folgende Aufgaben:
5.1. Wahl der Landesjugendleitung,
5.2. Wahl von zwei Kassenprüfern und einem Vertreter
5.3. einen Kassenbericht zu erstellen und die Entlastung der Vorstandschaft zu beantragen,
5.4. über Grundsatzfragen zu entscheiden, u.a. in Bezug auf Finanzen zu entscheiden,
5.5. Beschlüsse über Änderungen der Jugendordnung zu fassen und Auflösung der BTJ-VBAT vorzunehmen,
5.6. über Ernennung von Ehrenvorsitzenden I Ehrenmitgliedern zu beschließen.
6. Außerordentliche Landesjugendversammlung
Eine außerordentliche Landesjugendversammlung ist durch den Landesjugendleiter unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen einzuberufen, wenn dies:
6.1. von der Landesjugendleitung durch Beschluss im Interesse der BTJ-VBAT für dringlich erachtet wird,
6.2. durch einen schriftlich begründeten Antrag von einem Drittel der Mitglieder der Landesjugendversammlung gefordert wird.

§ 7 Die Landesjugendleitung

1. Die Landesjugendleitung ist das maßgebliche Handlungs- und Vertretungsorgan der BTJ-VBAT. Ihr obliegen die Führung der Kinder- und Jugendorganisation und die Wahrung von Rechten und Interessen gegenüber Jedermann. Sie tagt bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr.
2.1. Der Landesjugendleitung gehören an: 
Landesjugendleiter; er ist geborenes Mitglied im Präsidium des VBAT
ein Stellvertreter
Schatzmeister
Schriftführer
2 Beisitzer
aus den Verbandsbezirken kann je ein Delegierter beratend, jedoch ohne Stimmrecht, entsandt werden.
Präsident des VBAT oder dessen Vertreter, ohne Stimmrecht.

2.2. Die Mitglieder der Landesjugendleitung müssen älter als 18 Jahre sein. Sie können auch älter als 27 Jahre sein. 
3. Die Sitzungen der Landesjugendleitung sind nicht öffentlich.
Es können andere Personen beratend und ohne Stimmrecht hinzugezogen werden.
4. Der Landesjugendleitung obliegen in ihrer Gesamtheit darüber hinaus
4.1. die Erarbeitung von Zielvorgaben und die Umsetzung der Grundsatzprogramme gemäß Beschlüsse der Landesjugendversammlung,
4.2. die künstlerische und organisatorische Betreuung ihrer Mitglieder.
5. Der Landesjugendleiter
5.1. repräsentiert die BTJ-VBAT nach innen und außen und vertritt sie.
5.2. vollzieht die Beschlüsse der BTJ-VBAT und führt die laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Jugendordnung,
5.3. nimmt alle Aufgaben wahr. die nicht ausdrücklich einem anderen Organ der BTJ-VBAT vorbehalten sind.
6. Der Landesjugendleiter darf während seiner Amtszeit nicht in gleicher Funktion bei einer anderen Jugendorganisation tätig sein.

§ 8 Protokollpflicht

1. Die Organe der BTJ-VBAT führen über alle Sitzungen Protokolle. Im Regelfall sind Ergebnisprotokolle ausreichend. Beschlüsse müssen im vollen Wortlaut festgehalten werden.
2. Die Protokolle sind vom Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.



§ 9 Einberufung, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht, Abstimmung und Beschlussfassung

1. Zu allen Sitzungen und Tagungen der Organe der BTJ-VBAT lädt der Landesjugendleiter schriftlich ein.
1.1 Die Einladungsfristen betragen für
- die Landesjugendversammlung  sechs Wochen, 
- die Landesjugendleitung vier Wochen.
1.2. Mit der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung zu übersenden.
1.3. Anträge zur Landesjugendversammlung müssen mit Begründung spätestens drei Wochen vorher beim Landesjugendleiter schriftlich eingereicht werden.
Fristgerecht eingereichte Anträge zur Beschlussfassung sind mit etwaigen Unterlagen den stimmberechtigten Mitgliedern spätestens eine Woche vorher zuzuleiten.
1.4. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn Zweidrittel der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen.
2. Die Organe sind beschlussfähig, wenn nach den Vorschriften dieser Jugendordnung eingeladen wurde. 
3. Jeder anwesende Stimmberechtigte hat nur eine Stimme. Stimmübertragungen sind nicht möglich.
4. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst, sofern die Jugendordnung nichts anderes vorsieht. Die Abstimmung erfolgt offen, es sei denn, ein Stimmberechtigter beantragt geheime Abstimmung. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 10 Wahlen - Amtszeiten - vorzeitiges Ausscheiden

1. Der Vorschlag der zu wählenden Kandidaten für die Landesjugendleitung erfolgt durch die Landesjugendversammlung. Die Wahl erfolgt öffentlich in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl in geheimer Abstimmung zu wiederholen. Geheime Abstimmung ist außerdem vorzunehmen, wenn es von der einfachen Mehrheit der Delegierten der Landesjugendversammlung gefordert wird oder wenn mehr als ein Kandidat vorgeschlagen wird.
Wahlvorschläge können noch am Wahltag eingebracht werden.
1.1. Die Amtszeit der gewählten Funktionsträger erfolgt für die Dauer von zwei Jahren.
1.2. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder der Landesjugendleitung bis zu Neu-wahlen im Amt.
2. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes der Landesjugendleitung bestimmt dieses Organ kommissarisch einen Nachfolger.
2.1. Scheidet der Landesjugendleiter während der Amtsperiode aus, so übernimmt der Stellvertreter dessen Amt und für diesen wird wiederum ein Nachfolger gemäß vorstehender Bestimmung kommissarisch eingesetzt.

§ 11 Vereinsebene

1. Auf Vereinsebene gelten die Organe sinngemäß, wobei die Amtszeit der Jugendleitung ebenfalls zwei Jahre nicht überschreiten darf. 
2. Die Jugendgruppen der Vereine können sich eine eigene Jugendordnung geben, die dem Sinn und Zweck der Landesjugendordnung nicht entgegenstehen darf.

§ 12 Gemeinnützigkeit

Die Jugendorganisation verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 
Die Jugendorganisation ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
Die Mittel der Jugendorganisation dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Initiative. 
Keine Person darf durch Auslagen, die dem Zweck der Jugendinitiative fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. 
Ausscheidende Mitglieder haben gegen die Jugendinitiative keinen Anspruch auf Auszahlung des Wertes eines Anteils am Vermögen der Initiative. 


§ 13 Änderung der Jugendordnung

1. Änderungen der Jugendordnung können von der Landesjugendversammlung nur mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Anträge auf Änderungen der Jugendordnung müssen spätestens zwei Wochen vor der nächsten Landesjugendversammlung eingebracht werden.

§ 14 Auflösung der Jugendorganisation

Bei Auflösung der BTJ-VBAT sollen die vorhandenen Mittel weiterhin für die Kinder- und Jugendarbeit des Verbandes eingesetzt werden.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Jugendordnung der BTJ-VBAT wurde von der Landesjugendversammlung in Niederwerrn verabschiedet und tritt nach Genehmigung durch den VBAT am 23.10.2010 in Kraft.


Wer wir sind

Wir sind der größte Landesverband für die darstellenden Künste in Deutschland. Er wurde am 21.10.1923 unter dem Namen „Bayerischer Verband Volksspielkunst - Kulturgemeinschaft für Volkskunst und Volksbildung - Verband bayerischer Theatervereine e. V.“ in Augsburg gegründet. Als öffentlich anerkannter und geförderter Verband vertreten wir das bayerische Amateurtheater auf Landesebene in Kunst, Kultur, Politik und Gesellschaft. Die Basis unseres kultur- und bildungspolitischen Handelns bilden rund 700 Theaterensembles mit etwa 60.000 ehrenamtlich Tätigen, darunter Kinder-, Jugend-, Senioren- und Figurentheatergruppen sowie Gruppen mit Spielern mit Migrationshintergrund und Gruppen mit Menschen mit Behinderung.

Unser Netzwerk

Wir übernehmen für das Amateurtheater in Bayern zentral die Netzwerkarbeit sowohl national als auch international. So sind wir Mitglied in der Bürgerallianz Bayern, im Bayernbund und beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege. Auf Bundesebene sind wir Mitglied im Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) und der UNIMA Deutschland (Union Internationale de la Marionette) angeschlossen. Über den BDAT sind wir beim Weltamateurtheaterverband IATA/AITA, der Arbeitsgemeinschaft der deutsch-sprachigen Amateurtheaterverbände (AddA) und beim Internationalen Theaterinstitut (ITI) dabei.

Amateurtheater in Bayern - Kultur für Alle

Innerhalb der vielgestaltigen bayerischen Theaterlandschaft zeigt sich die Stärke des Amateurtheaters in einer lokalen und regionalen Verbundenheit zwischen Spieler/innen und Publikum. Durch ihre breite künstlerische und kulturelle Arbeit wird oftmals ein erster Zugang zu den dar-stellenden Künsten ermöglicht. Aufgrund der besonderen Nähe zum Zuschauer gelingt es dem Amateurtheater, seine ästhetische, gesellschaftskritische, aber auch unterhaltsame Funktionalität umfassend und dauerhaft zu erfüllen. Das Amateurtheater unterstützt den Freistaat bei der kulturellen Erfüllung nach der Bayerischen Verfassung, indem die darstellende Kunst vor allem im ländlichen Raum angeboten wird. Der Verband Bayerischer Amateurtheater e. V. ist also subsidiär tätig. Wir bieten eine „Kultur für Alle“ an. Dabei verstehen wir uns als Repräsentant und Förderer der vielfältigen Ausdrucksformen der darstellenden Künste und seiner unter-schiedlichen Zielgruppen.

Unsere Ziele und Aufgaben

Wir setzen uns mit aktuellen gesellschaftlichen und kulturpolitischen Themen auseinander und definieren Kunst, Kultur und Gesellschaft als zentrale Bereiche unseres Wirkens. Wir unterstützen und fördern den Dialog zwischen den Generationen (Mehrgenerationenmodell).Wir unterstützen mit unseren Vereinen die gesellschaftlichen Aufgaben zur Inklusion und Migration. Wir setzen uns für die Entwicklung und Durchführung von Projekten zu gesellschaftlich relevanten Themen, wie z. B. soziale und kulturelle Integration, Toleranz und generationsübergreifende Fragestellungen ein.

Wir fördern die Jugendarbeit in den darstellenden Künsten, um möglichst viele Schlüsselkompetenzen bei jungen Menschen aufzubauen.

Wir stärken das Seniorentheater bei der Vernetzung einzelner Gruppen und mit Fortbildungsangeboten.

Wir wollen die Vielfältigkeit theatraler Ausdrucksformen sowie die Förderung der Sprachen und Dialekte erhalten und pflegen. Wir arbeiten intensiv an der Fortbildung und Schulung unserer Aktiven mit einem landesweiten Fortbildungsprogramm für alle Zielgruppen zur Verbesserung der künstlerischen Qualität des Amateurtheaters. Die Schulung unterstellen wir professionellen Kräften.

Wir verleihen den Bayerischen Amateurtheaterpreis „Larifari“ als Anerkennung der Qualität des Amateurtheaters.

Wir sind die Interessenvertretung der im Amateurtheater engagierten Ehrenamtlichen. Wir fördern die Zusammenarbeit zwischen dem ehrenamtlichen Amateurtheater und dem professionellen Theater.

Wir stellen unseren Mitgliedern ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung, z. B. für Beratung in Sachen Vereinsorganisation, Beratung bei Angelegenheiten mit GEMA/GVL und Künstlersozialkasse (KSK), für einen Versicherungsschutz für Unfall und Haftpflicht, für Spielberatung, Beratung bei Bühnenausbau und -umbau sowie für Bühnentechnik.


Stand: 28.10.2023 

Über den Verband und das Vorhaben:Der VBAT ist der Landesverband der bayerischen Amateurtheater. Der Verband ist ein gemeinnütziger Verein.

Der VBAT besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Geschäftsstellenleiter/-in. Die Stelle entsteht im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen - Übertragung der bisher ehrenamtlichen Tätigkeit des Präsidenten auf eine professionelle Verwaltungsstelle. Der Bürostandort ist Rosenheim/Obb.

Der Arbeitsumfang beträgt max. 39 Wochenstunden.

Die Stelle ist unbefristet.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst VKA.
Die Stelle wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert.


Ihre zentralen Aufgaben:

  • Planung und Umsetzung der Einzelmaßnahmen des Fort- und Weiterbildungsprogramms in ganz Bayern
  • Entwicklung von Strukturen des Amateurtheaters
  • Zusammenarbeit und Beratung mit Ministerien, Bundes- und Landeseinrichtungen sowie Bezirken und Kommunalen Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit den Vorständen der Bezirksverbände und den Mitgliedern des Präsidiums
  • Zusammenarbeit mit den landes- und bundesweiten Medien
  • Zusammenarbeit und Beratung mit den dem VBAT angeschlossenen Theatervereinen - z. Zt. 700
  • Überwachung des Dienstablaufs in der Geschäftsstelle
  • Durchführung von Sitzungen und Veranstaltungen auf Landesebene
  • Koordination und Planung des Gesamtprogramms des Projekt- und Finanzmanagements
  • Pflege und Entwicklung der Netzwerke mit kulturellen Trägern, Förderern und weiteren Partnern
  • Planung und Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit, Programmvertrieb und Außenkommunikation
  • Koordinierung wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation

 Ihr Profil:

  • abgeschlossenes Studium im Bereich Kulturmanagement  oder vergleichbare Qualifikation in der kulturellen Praxis oder im Bereich von Weiterbildungen  oder mehrjährige Berufs- bzw. Praxiserfahrung in vergleichbarer Position
  • Erfahrung mit ehrenamtlichen Strukturen und Kulturvereinen
  • Kenntnis gängiger Officeanwendungen und Projektmanagementsoftware
  • hohes Maß an Selbständigkeit, Fähigkeit zu vernetztem Denken und zielorientiertem Handeln
  • Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit, Flexibilität und Engagement
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Reisetätigkeit innerhalb Bayerns und des Bundes
  • Innovatives Handeln

Wir bieten:

  • eine Tätigkeit in einem Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit am Standort Rosenheim (Bürostandort)
  • Gestaltungsmöglichkeit für die laufenden Projekte (inhaltlich und strukturell)

Bewerbungen bitte bis zum 15.03.2020 mit aussagekräftigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Foto, Zeugnisse, Kontaktdaten) in einer pdf-Datei (max. 10 MB) per Email an: info@amateurtheater-bayern.de

Bewerbungsgespräche sind ab der 12. Kalenderwoche 2020 geplant.

Für Fragen steht ihnen der Präsident zur Verfügung.

Verband Bayerischer Amateurtheater
info@amateurtheater-bayern.de
www.amateurtheater-bayern.de
Tel. für Rückfragen: 08031/3 26 74


 


4. Bayerischer Amateurtheaterpreis "Larifari"

Amateur ist französisch und bedeutet nichts anderes als „Liebhaber“ und das bewies der Verband Bayerischer Amateurtheater (VBAT), der am 23. Juni 2018 in der Stadthalle Penzberg im Rahmen eines feierlichen Festaktes den 4. Bayerischen Amateurtheaterpreis 2016/17 „Larifari“ verlieh. Denn einmal mehr zeigte dieser Festabend, dass die 680 Amateurtheater, dem VBAT mit ca. 60.000 Mitgliedern angeschlossen, beseelt sind von Liebe, Leidenschaft und Humor. Mit dem „Theater-Feuer“,  das in ihnen brennt, erwärmten sie die Herzen des Publikums und entfachten wahre Begeisterungsstürme. Kein Larifari, sondern hochemotionales, glaubwürdiges und gekonntes Theaterspiel.

Der Bayerische Amateurtheaterpreis ist eine Auszeichnung, die der Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (VBAT) alle 2 Jahre vergibt. Ziel ist es, die Vielfalt des Amateurtheaters einer Öffentlichkeit vorzustellen und über die künstlerische Reflexion den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen.

 Wie VBAT Präsident Horst Rankl in seiner Eröffnungsrede erwähnte, ist es bei der  Brandbreite der Theaterspielenden nicht möglich, nur einen Gewinner zu benennen: „Da gibt es das Figurentheater in seiner bemerkenswerten Vielfalt, von Marionette über Klappmaul bis hin zu Stab- oder Handfigur, da gibt es das Saaltheater mit einer Fülle von unterschiedlichsten Genres, vom derb-deftigen Volks- oder Mundarttheater bis hin zum Klassiker, es gibt die Freilichtspiele mit einer vergleichbar inhaltlichen Spannbreite wie das Saaltheater, aber in wesentlich größeren Dimensionen, es gibt das Musik- und Tanztheater, das Kabarett und nicht zu vergessen, das ebenso wichtige Jugend-  und Kindertheater sowie das in letzter Zeit in den Fokus rückende Seniorentheater. Schnell erkennen wir die Vielfalt in  unserem Amateurtheaterverband, erkennen die Vielzahl der Spielformen und Spielmöglichkeiten und erkennen die Notwendigkeit, für eine breit gefächerte,  aber dennoch präzise zutreffende Bewertungsskala für den Amateurtheaterpreis zu sorgen.

Der Amateurtheaterpreis wurde deshalb in fünf Theater-Kategorien (Mundart, Boulevard, Schauspiel, Kinder und
Jugend, Figuren) ausgeschrieben. Für jede Kategorie gab es eine Nominierungsjury. Im Vordergrund der
Vergabe stand die künstlerische Arbeit eines Ensembles, die repräsentativ und zugleich wegweisend für das Amateurtheater ist. 94 Theater aus allen Bezirken haben sich in den verschiedenen Kategorien beworben und die durchweg überzeugenden Arbeiten machten der Jury laut Landesspielleiter Gerhard Berger die Gewinnerermittlung nicht leicht.

Die Preisverleihung des 4. Bayerischen Amateur-Theaterpreises fand im Rahmen eines feierlichen Festaktes statt. Neben VBAT Präsident Horst Rankl sprachen als Ehrengäste der Stellvertretender Bürgermeister der Stadt Penzberg, Dr. Johannes Bauer,  der Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Oberland, Sparkassendirektor Thomas Orbig, der Stellvertretender Bezirkstagspräsident Michael Asam und die Regierungspräsidentin von Oberbayern Maria Els, die auch i. V. des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, der die Schirmherrschaft dieser Veranstaltung übernommen hat, anwesend war. Regierungspräsidentin von Oberbayern Maria Els hat ihr Amt erst seit Mai diesen Jahres inne und war sichtlich beeindruckt von der Qualität des gesamten Abends.


Als Gastgeber hat das Oberlandler Volkstheater Penzberg e.V. in diesem Jahr den Abend freundlicherweise ausgerichtet. Unter der Leitung ihrer Ersten Vorsitzenden Claudia Herderich, wurde die Penzberger Stadthalle mit viel Liebe zum Detail in einen dem Abend angemessenen Rahmen verwandelt.

Die Preisgelder und Preissymbole, die die Ersten (€ 300,-) und Zweiten Preisträger (€ 200,-) von Sparkassendirektor Thomas Orbig entgegen nehmen durften, kamen aus Spendenmitteln der bayerweiten Gewinnsparlotterie des Sparkassenverband Bayern.  Durch den Abend führte der urbayerische Moderator Walter Sirch.

 

Laut der Jury war es eine knappe Entscheidung zur Platzierung als zweiter Preisträger. Die Theatervereine nahmen trotzdem voll Freude und Stolz die 200,- € Prämie von Sparkassendirektor Thomas Orbig entgegen: Das Stadltheater Bruckmühl-Heufeld mit „Alpenglühn und Männertreu“ (Mundarttheater), das Theater unterm Kirchturm Rosenheim mit  „Wenn schon, denn schon“ (Boulevardtheater), der Holperdinger Tv Beratzhausen e.V. mit „Sternsteinhof“ (Schauspiel), die Laienspielgruppe Langenbach e.V.  mit „The Addams Family“ (Kinder-/Jugendtheater) und das Figurentheater Kunterbunt Postbauer-Heng  Der Wunschring“ (Figurentheater).

Die Ersten Preisträger präsentierten im Zuge der Preisverleihung das prämierte Stück mit einer ca. 10-minütigen Darbietung in Ausschnitten und überzeugten das Publikum in allen Kategorien mit herausragenden schauspielerischen Leistungen, beeindruckendem Engagement, Kreativität und Mut in der Auswahl der Stücke. Jeder Darbietung ging eine Laudatio voraus, die dem Publikum den Inhalt des Theaterstücks zusammenfasste und die Gründe aufzeigte, die die Jury zur Verleihung des Amateurtheaterpreises „Larifari" bewegte.

 

Als Erster Preisträger gewann in der Kategorie Mundarttheater das Neuburger Volkstheater e.V.  aus Oberbayern mit „Brandner Kaspar und das ewig´ Leben“. Als „Zugereister“ die Laudatio für die Kategorie Mundart zu halten und sich dann noch an das Wort „Boandlkramer“ zu wagen, bedarf schon sehr viel Mutes und so erntete der aus Hamburg stammende  Theaterwissenschaftler Markus Bassenhorst für seine  symphatische-humorige Lobesrede auf das jedem Bayern bekannte Theaterstück „Brandner Kaspar“ kernige, ursymphatische Lacher. Mut bewies aber auch das Neuburger Volkstheater e.V. , denn es „bearbeitete umfassend die Textvorlage des Theaterautors Kurt Wilhelm (...) Eine Band mit Blasinstrumenten treibt voran,  bisher hier nicht vermutete Figuren, wie König Ludwig, der „Weißwurscht“ Erfinder Sepp Moser und Karl Valentin treten auf, alle drei jüngst verstorben (...) Die Regie zeigte ebenfalls bemerkenswerte Stärken. Die Schauspieler bewiesen durchweg gute bis sehr gute Leistungen, spielten glaubhaft, souverän und viele Szenen waren wunderbar ausgearbeitet. Dabei wurde sichtbar, dass die Regie jeden Spieler in seinen Möglichkeiten förderte und in das Ensemble fügte - eine wichtige Leistung im Amateurtheater. Auch ließ die Regie Platz für eine Vielzahl von Impulsen und Ideen der SchauspielerInnen. So sieht man einen „Boandlkramer“ in Lederklamotte mit Motorrad, das Akkordeon schwingend und hört kommentierende musikalische Arrangements. Im Theater (...) gilt es, die kreative Eigenleistung der Spieler und des gesamten Ensembles zu erkennen. Die Inszenierung des Neuburger Volkstheaters lässt diese an jeder Stelle ihrer Inszenierung gepaart mit großer Spielfreude sichtbar werden. Dafür verdienen sie den bayerischen Amateurtheaterpreis.


Das Münchens´Bredl e.V. mit „WOB-BABA-LUBA“ wurde als Preisträger in der Kategorie Boulevardtheater von VBAT-Landesspielleiter Gerhard Berger vorgestellt „Die Münchner haben sich mit diesem Stück von Peter Landsdorfer an eine interessante Thematik mit einem Stoff aus der deutschen Nachkriegszeit herangewagt (...) Der Petticoat war in und das größte Vergnügen bestand darin, mit dem eigenen Hobel mit einem „steilen Zahn“ die Clique zu beeindrucken (...) Die Jury war beeindruckt vom großen Engagement der vielen jungen Darsteller und der Glaubwürdigkeit ihrer Figuren. Imponierend waren die vier verschiedene Bühnenbilder, die gleichzeitig auf der Bühne vorhanden(...) und im Detail und Arrangement authentisch waren (...) Mit dem durch das Publikum fahrende Moped, die Rock ’n’ Roll tanzenden Paare und dem Zuschauer Popcorn anbietenden Verkäufer wurde immer wieder die Grenze zwischen Publikum und Bühnenwelt aufgelöst und mehr Farbigkeit in das Spiel gebracht. Mit diesem Stück wurden die Stärken des Amateurtheaters wie persönliches Engagement, Herzblut und die Nähe zum Publikum intensiv herausgearbeitet.“


Jury Jürgen Peter, Vizepräsident BDAT, Bezirksspielleiter Franken VBAT und Fortbildungsreferent stellte in Vertretung des Freien Regisseurs Thomas Stammberger das Theaterstück „Der Weibsteufel“ vom LSK Theater Mainburg in seiner Laudatio vor: „Mutig, konsequent und stimmig war die einhellige Meinung der Jury - vor allem aufgrund seiner Reduziertheit und durch sein Bekenntnis zum „Weniger ist mehr“ überzeugt Karl Schönherrs um 1900 spielendes Drama in der Inszenierung von Dagmar Vögel-Biendl. Eine mutige Wahl für eine Amateurtheaterbühne, denn „Der Weibsteufel“ ist ein hartes, bitteres und humorloses Drama, das uns vorführt, wie weit Menschen - getrieben von Gier und niedrigen Affekten - bereit sind zu gehen (...) Das Stück ist karg. Es gibt nur drei Figuren und Schönherr gönnt diesen noch nicht einmal Namen. Er nennt sie nur: „der Mann“, „die Frau“ und „der Grenzjäger“. In einem alten Haus an der Grenze kämpfen die drei um die Kontrolle über das Geschehen und letztlich um die Vorherrschaft über die Gefühle des anderen. „Der Weibsteufel“ ist ein sehr reduziertes Stück im Stile Ibsens und Strindbergs und das LSK vollzieht diese Reduktion über 90 Minuten ohne Pause konsequent und für ein Amateurtheater geradezu bewundernswert radikal. Szene um Szene gewinnt die Katastrophe in der Mainburger Inszenierung an Fahrt. Durchkomponiert wie die Sätze eines Musikstücks reihen sich die Szenen aneinander, heischen keinen Applaus zwischendurch, sondern erzählen beklemmend eine Dreiecksgeschichte, die geradewegs ins Verderben führt. Es ist alles konsequent und stimmig: Die Inszenierung, die Ausstattung, die Musik, das Spiel. Die Mainburger verzichten auf Ausschmückung, vertrauen lieber dem Stück und seiner dramatischen Konstruktion (...) Das Ende ist harter Tobak: Wie außer Kontrolle geratene Mühlsteine reiben sich die Figuren mit ihren emotionalen Urgewalten gegenseitig auf. Schließlich ist „der „Mann“ tot, der „Jäger“ so gut wie auf dem Weg ins Zuchthaus. Und übrig bleibt alleine Steffi Seehofer als die „Frau“, der Weibsteufel (...) tauschen möchten wir als Zuschauer nach eindrucksvollen anderthalb Stunden auch mit ihr nicht. Das ist das Verdienst einer großen Gemeinschaftsleistung, die auf Kleinigkeiten Wert legt anstatt auf großen Effekt zu setzen“.

 

Die Entscheidung in der Kategorie Kinder-/Jugendtheater fiel einstimmig auf das Theater am Stadtwald in Dachau mit dem Theaterstück „Anne“ legte VBAT-Landesspielleiter Gerhard Berger in seiner Laudatio dar: „Eine couragierte Entscheidung, mit jungen Leuten eine Aufarbeitung der Judenverfolgung mit dem Leben des Mädchens Anne, ihren Ängsten, Zweifeln, Wünschen und Hoffnungen anzugehen. Es beschreibt das Leben von Anne Frank in ihrem Versteck in Amsterdam. Korbinian Kowitschny, selbst Jugendlicher, hat mit seinem Regiedebüt diese Stück bemerkenswert inszeniert (...) Das Bühnenbild und die gute Beleuchtungsarbeit verstärkten die bedrückende, beklemmende und Angst erzeugende Situation mit zwei Familien und 8 Personen über Monate hinweg auf engstem Raum. Die gewagte und kluge Inszenierung ergab ein absolut stimmiges Gesamtbild. Sehr gut gearbeitet wurde an der Sprache, Gestik und Mimik. Mit 18 Personen und einer tollen Hauptdarstellerin war das darstellende Spiel sehr berührend und bewegte. Das Theaterstück „Anne“ zeigt wieder einmal die vielen verschiedenen Aspekte und Vielseitigkeit der Theaterarbeit im Amateurtheater und die Möglichkeiten, der Jugend die Theaterarbeit interessant und schmackhaft zu machen.“


Zum ersten Mal wurde im VBAT ein Figurentheaterpreis ausgelobt, und es freute den Redner Stefan Fichter, selber Marionettenbauer- und spieler deshalb ganz besonders. Ganz besonders freute er sich aber über den Gewinner  „Das Kleine Spiel“, das mit dem Stück „Der Zusammenstoß“ den 1. Preis in der Kategorie Figurentheater entgegennehmen durfte. Das Stück „Der Zusammenstoß“ stammt aus der Feder des großen Dada-Universalkünstlers Kurt Schwitters. Es geht um nichts weniger als den drohenden Untergang der Erde, und es wird höchst selten aufgeführt, denn es gilt als eher unspielbar - außer eben für Figurentheater (...)  Und sie lassen es krachen (...)Keines dieser Wesen hat Beine, kaum Arme, auch keine Köpfe im konventionellen Sinn. Irgendwie schrammen, rollen, radeln sie vor den Füßen ihrer (Puppen-)Führer über den Bühnenboden. Aber sie alle können schauen, können sich in ihre nicht vorhandenen Augen blicken, und sie können in ihren Bewegungen exakt ihren Charakter abbilden. Trotz, oder vielleicht gerade wegen des hohen Maßes an Abstraktion sind sie so überzeugend – und so witzig! (...) Die Figuren werden von acht Spielern bewegt, dies mit viel Elan und Spielfreude. Auch haben sie Stimmen, sie haben Dialoge zu sprechen, zu singen, Banales, Absurdes, Philosophisches (...) aber es sind nicht die Spieler, die sprechen, sondern es ist ein zweites Ensemble, das sich in einer Ecke des engen Bühnenraums um ein Mikrophon drängt: Acht SprecherInnen, die ihre Stimmen den Figuren leihen und diese lebendig werden lassen (...) Die Beleuchtung ist ein ganz wesentlicher Teil des Erfolgs vom „Zusammenstoß“ (...)Ein komplexer Mix aus Klang und Geräusch, instrumentaler und elektronischer Provenienz bildet das Rückgrat dieser Inszenierung. Es ist eine echte „Soundscape“, eine eigene Dimension des Bühnenraums, von intergallaktischen Klängen, angemessen der Situation eines auf die Erde zurasenden Himmelskörpers, bis zur etwas schräg intonierten Internationale, wo unter anderem von Kommunisten, Kapitalisten, Egoisten … und Räucheraalen die Rede ist. Dass am Ende die Katastrophe ausbleibt, sei hier nur am Rand erwähnt. Ein wohlverdienter Preis!“

 Das Publikum erlebte einen ganz besonders intensiven und unterhaltsamen  Abend und viele Gäste hätten die prämierten Stücke gerne von Anfang bis zum Ende gesehen. „Als wenn mitten in einem spannenden Film der Strom ausfällt“, so kam es manch einem Zuschauer vor. Wer mehr will, dem sei der  „Theaterkalender“ der Internetseiten des Verband Bayerischer Amateurtheater empfohlen. Mittlerweile stellen hier sehr viele Amateurtheatervereine aus ganz Bayern ihre Veranstaltungen samt Terminen, Inhaltsverzeichnis, Bildern und Entfernungsangabe zum Spielort  ein: https://www.amateurtheater-bayern.de/index.php?modul=theaterlist

 





Das Volks­thea­ter­fes­ti­val

Wel­che Bedeu­tung hat das Volks­thea­ter in der Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft Deutsch­land und wel­che Rolle spie­len dabei die Spra­chen und Mund­ar­ten? Vor dem Hin­ter­grund die­ser Fra­ge­stel­lung initi­ierte der  Bund Deut­scher Ama­teur­thea­ter (BDAT) im Mai 2015 mit sei­nem Bun­des­ar­beits­kreis „Mund­art und Spra­chen“ erst­mals ein bun­des­wei­tes Volks­thea­ter­tref­fen. In Koope­ra­tion mit dem Ver­band Saar­län­di­scher Ama­teur­thea­ter fand das vier­tä­gige Thea­ter­tref­fen in Sulzbach/Saar statt.

Die Idee des Fes­ti­vals WUR­ZEL­WERK ist es, den Dia­log zwi­schen den ver­schie­de­nen kul­tu­rel­len Wur­zeln des Volks­thea­ters mit allen in Deutsch­land leben­den Bevöl­ke­rungs­grup­pen her­zu­stel­len.

Bei Fragen, können Sie sich an unsere Vizepräsidentin Gitty Gstöttl wenden, sie ist Mitglied im Bundesarbeitskreis Mundart und Sprache kurz Bakmus.

Weitere Infos zumWurzelwerk unter:
http://bdat.info/projekte/wurzelwerk/festivalidee/



Zeit für Liebe und Gefühl,
heute bleibts nur draußen kühl.
Kerzenschein und Apfelduft,
es liegt Weihnachten in der Luft.



Liebe Theaterfreunde,

Weihnachten ist eine gute Gelegenheit, um inne zu halten und wieder Kraft für neue Taten und Projekte im neuen Jahr zu tanken. Wir möchten auf diesem Weg die Gelegenheit nutzen, uns bei Euch für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2016 zu bedanken und hoffen, dies auch im Jahr 2017 erfolgreich weiterzuführen. Wir wünschen Euch und Euren Familien, ein schönes, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest, sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Weihnachtliche Grüße und eine schöne Zeit

Eure Vorstandschaft

Verband Bayerischer Amateurtheater
Bezirk Oberpfalz.


19.11. – 20.11.2016

Beginn: Samstag 10.00 Uhr
Ende: Sonntag 16.00 Uhr

„Lasst die Puppen tanzen, ABER im rechten Licht oder doch besser linken?“

 

Lehrgang für Puppen-/Figurentheater

Referent: Joachim Löw

Zielgruppe: Erwachsene und Jugendliche (15 – 18 Jahre)

Kursbeschreibung:

Wie auf der großen Bühne spielt auch auf der kleinen Puppentheaterbühne das Licht eine wichtige Rolle. Die große Unterschiedlichkeit der Puppentheater erfordert eine jeweils eigene Lösung. Die Theater sind kleiner – hier sind

große Scheinwerfer fehl am Platz, es braucht Spezialanfertigungen. Mobile Theater benötigen eine möglichst leicht zu transportierbare Lichtanlage. Feste Spielstätten können mit mehr Raffinesse arbeiten, doch sind oft kostengünstige Lösungen gefragt. Dieser Kurs frischt nicht nur die Grundkenntnisse der Lichttechnik auf: Wie? Was hat Kelvin mit Licht zu tun? Welche Scheinwerfertypen gibt es? Die „Achsen der Ausleuchtung“ und ihre

„szeneastische Bedeutung“?  Dieser Kurs ist ein Kurs für das Miteinander Teilen und mitmachen. Was gibt es Neues? Wie löst jeder seine theaterbezogenen Herausforderungen? Dieser Kurs gibt die Möglichkeiten neue technische Lichtlösungen kennen zu lernen und deren Einsatz im eigenen  Theater auszuprobieren. (Stichwort LED) Wie kann ich meine Puppenbühne besser ins rechte Licht rücken? In diesem Kurs geht es um die Vertiefung der Erfahrung der Lichttechnik, die eigenen Erfahrungen mit anderen zu  teilen und Anregungen an der eigenen Bühne auszuprobieren Auf jeden Fall bitten wir Euch eure (mobile) Bühne, eure individuellen Lichtlösungen und viele Fragen und Anregungen mitzubringen.

 

Mitzubringen: vorhandene Bühnen- und Lichttechnik

Lehrgangsort:G6, Haus für Jugend, Bildung und Kultur

Festplatz 3, 92 318 Neumarkt

Anmeldung bei:

Angelika Albrecht-Schaffer

Äußeres Pfaffengäßchen 26

86152 Augsburg

Telefon: 0821/151559

eMail: gelikatessen@hotmail.de

Anmeldeschluss: 31. Oktober 2016

Seminargebühren: Eigenbeteiligung für Mitglieder 30,00 € Für Nichtmitglieder 55,00 €

Unterbringung: Bitte selbst organisieren.

Testatfähig:Modul Technik - Lichtdesign

Der Verband Bayerischer Amateurtheater (VBAT) nimmt den Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder und seiner Partner ernst; er hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz sowohl von ihm als auch von externen Dienstleistern beachtet und eingehalten werden.

Die Beachtung dieser Verpflichtung wird vom VBAT regelmäßig kontrolliert.

Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten erfolgt zum einen mit Einverständnis des Dateninhabers, andererseits ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pflichten des VBAT. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur aus zwingenden Gründen und im Interesse des VBAT.

Das betroffene Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, sich über die Verwendung und den Verbleib seiner geschützten Daten zu informieren; er hat Anspruch auf Dokumentation der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf ihn. Er hat das Recht, jederzeit eine erteilte Einwilligung zu widerrufen und die Löschung seiner Daten zu verlangen, Art. 17 DS-GVO.

Partner des VBAT und Dritte werden durch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Verantwortlichen des VBAT in gleicher Weise geschützt. Es findet kein Verkauf oder keine unentgeltliche Weitergabe von Daten Dritter oder Partner des VBAT statt, es sei denn, es läge eine entsprechende Einwilligung vor.

Bei der Einschaltung externer Dienstleister, denen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, ist durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages sichergestellt, dass die Datenschutzbestimmungen in gleicher Weise auch vom beauftragten Unternehmen eingehalten werden. Im Fall des Widerrufs oder der Anzeige von falsch erhobenen Daten werden diese sofort gelöscht, Art. 21, 18 DS-GVO.

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Seid gegrüßt ihr Freunde des Theaters,

hier auf unserer neuen Webseite könnt ihr alles in Erfahrung bringen, was die Oberpfälzische Theaterwelt bietet. Ob Spieltermine der verschiedensten Theatergruppen, Zeitungsberichte, Auflistung unserer Mitgliedsbühnen,....hier ist alles zu finden. Wer sich dem Verband gerne anschließen möchte, sollte sich nicht scheuen unsere Vorstandschaft zu kontaktieren.

Wir wünschen allen viel Spaß, bestes Wohlergehen uns stets ein freudiges und gelungenes toi, toi, toi.

Eure Vorstandschaft des Bezirks Oberpfalz
im Verband Bayrischer Amateurtheater e.V.



Gefördert mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Mittel- und Unterfranken

 

Impressum


Verband Bayerischer Amateurtheater e.V.
Sepp Käser
Innstraße 2 a
83022 Rosenheim
Deutschland     

eingetragen beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- VR 201597

Telefon:  (08031) 3 26 74 Fax:  (08031) 3 47 83 Website:  www.amateurtheater-bayern.de E-Mail:  info@amateurtheater-bayern.de

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Montag bis Donnerstag (außer feiertags) von 9:00 bis 11:30 Uhr

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Technisch Verantwortlicher:
Josef Kleber, Landesmedienreferent
medien@amateurtheater-bayern.de 


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Horst Rankl
Präsident
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Gitty Gstöttl
Vizepräsidentin
Buchbacher Str. 8
81671 München
(089) 40 98 40
(089) 41 17 78 35
gitty@kosmetikschachterl.de
 


 
Name:
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Kurt Rodehau
Vizepräsident / Bezirksvorsitzender
Bergstr. 13
95615 Marktredwitz
(09231) 33 49
(09231) 9 52 90 67
kurodehau@web.de


 
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Gerhard Berger
Landesspielleiter
Josef Götsch Str. 8
83543 Rott am Inn
(08039) 33 62

Berger.Rott@t-online.de


 
Name:
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Telefon/Fax:
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Guido Rind
stellv. Landesspielleiter
Erlenweg 2
92334 Berching
(08462) 2131
(0151) 16957818
guido.rind@gmx.de


 


 
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Michael Alt
Schatzmeister

83022 Rosenheim
(0171) 5272012

famalt@gmx.de

 


 
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Sieglinde Kratzer
Schriftführerin
Augsburger Str. 23
86343 Königsbrunn
(08231) 14 89

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Josef Kleber
kommissarischer Öffentlichkeitsreferent
Kreuzbergring 22
92726 Waidhaus
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Landesjugendleiter
Florianistraße 19
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(08033) 3085244

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Werner Hanft
Seniorenbeauftragter / Bezirksspielleiter
Sonnendorf 2b
83128 Halfing
(08055) 18 95 73

W.Hanft@t-online.de


 
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Telefon:
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Dr. Ernst Bachmann
Verbandssyndikus
Königstraße 9
83022 Rosenheim
(08031) 17 40 0
(08031) 17 86 9
kanzlei@dr-ernst-bachmann.de
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Ort:
Telefon:
Fax:
Email:
Georg Küfner  

Hier finden Sie die Vorlage zur Satzungsänderung für den Verbandstag am 28.10.2023 in Rosenheim: 

https://amateurtheater-bayern.de/images/verbandstag/Anlage_zu_TOP_13_Satzung_neu.pdf


Unter nachfolgendem Link finden Sie die aktuelle Satzung des Verbands Bayerischer Amateurtheater e.V.

https://www.amateurtheater-bayern.de/images/verband/Satzung.pdf

Diese Satzung ersetzt alle bisherigen Satzungen sowie deren Änderungen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister zum 30.08.2019 in Kraft.


Sollten Sie Fragen zur Satzung für Ihren Verein haben, beraten wir Sie als Verbandsmitglied gerne per Mail: info@amateurtheater-bayern.de oder telefonisch unter 08031/32674.




Ehrennadeln des VBAT


1) Der Verband Bayerischer Amateurtheater (VBAT) verleiht zwei Kategorien an Ehrennadeln:
 

a) Die Goldene Ehrennadel

Die Goldene Ehrennadel des VBAT ist die höchste Anerkennung, die der VBAT für Verdienste um das bayerische Volks- und Amateurtheater ausspricht. Sie wird verliehen für hervorragende Verdienste um das Wirken und Ansehen des bayerischen Volks- und Amateurtheaters auf nationaler und internationaler Ebene sowie für besondere Verdienste um den VBAT.
Örtliche und regionale Verdienste um den eigenen Verein/die eigene Theatergruppe reichen für eine Auszeichnung nicht aus. Ebenso wenig rechtfertigt die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit allein oder langjährige Mitgliedschaft im Verein/Verband die Auszeichnung.
Über die Vergabe der Goldenen Ehrennadel beschließt das Präsidium mit einfacher Mehrheit.

 b) Die Silberne Ehrennadel

An die Verleihung der Silbernen Ehrennadel sind keine so hohen Ansprüche gestellt wie an die der Goldenen Ehrennadel. Dennoch ist auch hier ein strenger Maßstab anzulegen. Örtliche und regionale Verdienste um den eigenen Verein/die eigene Theatergruppe können u. a. eines der Auswahlkriterien sein, ebenso langjährige Mitgliedschaft im Verein/Verband.
Über die Vergabe der Silbernen Ehrennadel entscheidet der Präsident des VBAT in eigener Zuständigkeit.

2) Mit den Ehrennadeln können Angehörige der Mitgliedsbühnen und befreundeter Verbände und Organisationen sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die ihre Verbundenheit mit den Verbandszielen tatkräftig und verdienstvoll bewiesen haben, ausgezeichnet werden.

3) Vorschläge sind schriftlich und ausreichend begründet an die Geschäftsstelle des VBAT zu richten.

4) Die Aushändigung der Ehrennadeln erfolgt im Rahmen einer der Würde dieses Anlasses gerecht werdenden Veranstaltung. Mit der Aushändigung der Ehrennadeln ist die Überreichung einer Verleihungsurkunde verbunden.

Zusatz:
Mit diesen strengen Maßstäben will die Verbandsführung „Massenverleihungen“ vermeiden.

Die Verbandsführung ist sich bewusst, dass sie mit diesen rein leistungsbezogenen Auszeichnungen einen sehr sensiblen Bereich berührt. Die Ehrennadeln sollen deshalb nur an Persönlichkeiten verliehen werden, deren Verdienste außerhalb jeder Diskussion stehen.

Ausschließlich örtliche Verdienste werden durch die Bühnen selbst abgedeckt.

 
 

Ehrenurkunde des VBAT


Verleihung an verdiente Mitglieder unserer Bühnen mit mindestens 10 Jahren (dann alle 5 Jahre) Bühnenzugehörigkeit. Die Urkunde wird auf Antrag ausgestellt. Um die Antragstsellung zu erleichtern haben wir das Antragsformular hier zum herunterladen bereitgestellt.

Mit einem Klick können Sie sich die Antragsformulare zur Verleihung der VBAT Ehrenurkunde ansehen. Durch einen Rechtsklick auf den Link können Sie, über "Ziel speichern unter...",  die Formulare zur Antragstellung herunterladen. Senden Sie die ausgefüllten Anträge dann per Post, E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle in Rosenheim.

Antragsformular 

Ehrennadel des BDAT

An verdiente Mitglieder unserer Bühnen mit 25- oder 40jährigem Bühnenjubiläum kann auf Antrag des Vorstandes die Ehrennadel des BDAT verliehen werden. Um den Bühnen die Antragstellung zu erleichtern haben wir den Verleihungsantrag hier zum herunterladen bereitgestellt.

Mit einem Klick können Sie sich die Antragsformulare zur Verleihung der BDAT-Ehrennadel ansehen. Durch einen Rechtsklick auf den Link können Sie, über "Ziel speichern unter...",  die Formulare zur Antragstellung herunterladen. Senden Sie die ausgefüllten Anträge dann per Post, E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle in Rosenheim.

 Antragsformular

Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es die Möglichkeit einen Freiwilligendienst im Bereich Kultur zu absolvieren.
Der BDAT hat dafür seit 2012 ein besonderes Modell für seine Mitgliedsbühnen entwickelt. Dieses Modell wendet
sich zunächst an alle Menschen im Alter über 27 Jahre, die einen Freiwilligendienst im Bereich Kultur und hier besonders im Amateurtheater absolvieren wollen, insbesondere auch an Seniorinnen und Senioren.

Der BFD ist eine hilfreiche Ergänzung zum großen ehrenamtlichen Engagement im Amateurtheater.

Das Modell „Bundesfreiwilligendienst im BDAT“ bietet Ihrer Bühne, Ihrer Geschäftsstelle oder auch den Landesverbänden vielfältige Gelegenheiten Liegengebliebenes nachzuholen, Notwendiges weiter auszubauen und zu verstärken oder neue Ideen zu realisieren.

Beispielhaft seien hier einige mögliche Tätigkeitsbereiche genannt:
 

  • Pflege und/oder Aufbau eines Archivs der Geschichte der Bühne oder seiner Mitglieder
  • (Videos, Spielpläne, Programmhefte)
  • Aufbau einer Internetpräsenz und/oder eines Facebookauftrittes
  • Mitarbeit in der Geschäftsstelle (Verwaltung, Finanzen usw.)
  • Auf- oder Ausbau einer kontinuierlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Fundusverwaltung (Kostüm, Requisite)
  • Pflege der Werkstätten, z.B. Bühnenbilder
  • Produktions- oder Festivalassistenz
  • Akquise von Sponsoren oder Kooperationspartnern
  • Aufbau einer Zusammenarbeit mit Schulen, Seniorenheimen oder anderen Einrichtungen
  • Aufbau und Betreuung einer Kinder-, Jugend und/oder Seniorentheatergruppe
  • Kontaktpflege zu möglichen Partnervereinen im In- und Ausland
  • Projektentwicklung z.B. regionale Festivals

Dies sind nur einige Beispiele und sicher haben Sie selbst noch weitere Ideen wie Ihr Theaterengagement durch Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst unterstützt werden kann. Hier ist vieles möglich!

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne:
entweder telefonisch: 08031 / 32674
oder per Email: info@amateurtheater-bayern.de

Weitere Infos unter:  http://bdat.info/projekte/bundesfreiwilligendienst/bundesfreiwilligendienst-informationen/

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    Name:
Telefon:
Email:
Aufgabengebiete:



     

 
Sabine Lukas
08031/32674
info@amateurtheater-bayern.de
  • Materialeinkauf fürs Büro
  • Urkunden für Ehrungen erstellen und versenden
  • Mahnwesen unbezahlter Rechnungen
  • Mailing BTS und Fortbildungsprogramm - Post-/E-Mail Bearbeitung Eingang / Ausgang
  • Schriftverkehr
  • Vorbereitung der Dienstreisen
  • Vorbereitung Präsidiumssitzungen

     
Name:
Telefon:
Email:
Aufgabengebiete:



     

 
Tanja Egersdoerfer
08031/32674
gs@amateurtheater-bayern.de
  • Änderungsmeldungen von Mitgliedsbühnen
  • Beitritte neuer Bühnen/Austritte
  • Personalmeldung Sozialversicherung
  • Zuschüsse für Bühnen bearbeiten
  • Post-/E-Mail Bearbeitung Eingang / Ausgang
  • Schriftverkehr
  • Vorbereitung der Dienstreisen
  • Vorbereitung Präsidiumssitzungen
    Mitgliederversicherung
    Beitragsverwaltung
  • BDAT-Meldungen
  • Formularwesen
  • Datenschutzbeauftragte
Name:
Telefon:
Email:
Aufgabengebiete:


     
 
Claudia Neugirg
08031/32674
info@amateurtheater-bayern.de
  • Lohnbuchhaltung
  • Rechnungszahlung/Mahnwesen
  • Erstellung Spendenbescheinigungen
  • Buchhaltung
  • Haushaltsplanung und Kostenfestlegung
  • Zusammenarbeit Schatzmeister bei allg. Zahlungsverkehr
  • Beantragung von Bezirkszuschüssen für die Fortbildungsmaßnahmen im Verband
  • Verwendungsnachweis für die Bezirke über die bewilligten Zuwendungen
  • Erstellung Haushaltsplan Kostenstellenerfassung
  • Betreuung Website und Facebook
  • Erstellung Verbandschronik
  • Reisekostenprüfung
  • Schriftverkehr

 

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1. Organisation

Bei ständig wachsender Mitgliederzahl betreut der Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (kurz VBAT), der 2023 sein 100-jähriges Bestehen feiern kann, zur Zeit 695 Theatervereine in seinen Bezirksverbänden Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Franken, Oberpfalz und Figurentheater.

2. Aufgaben und Ziele

Als Interessengemeinschaft und Repräsentant steht der VBAT allen nicht professionellen Theatergruppen in Bayern offen. So vielfältig wie das darstellende Spiel in Bayern, sind auch die Strukturen seiner Mitgliedsbühnen: Neben den allgemeinen Theatergruppen gibt es Sonderformen wie Kinder- und Jugendtheater, Seniorentheater, Figurentheater, Freilichtspiele, Passionsspiele, Kleinkunstbühnen, Kabarett-Ensembles und natürlich auch in großer Zahl die bayerischen Volksbühnen. So sind alle Theaterbegeisterten, die das Theaterspiel aus Tradition oder aus Freude am Spiel betreiben, im Verband repräsentiert.

3. Bewahren von Kulturgut

Mit seinem Leistungsangebot und seinen Empfehlungen fördert der VBAT eine Hebung des Spielniveaus und die Pflege bayerischen Kulturgutes, insbesondere die Erhaltung der bayerischen Dialekte und Traditionen. Der VBAT sieht sich als Wegbereiter in der Vermittlung des Theaterhandwerks und damit in der Förderung des Schauspiels insgesamt. Dabei ist der VBAT aber bestrebt, das deutschsprachige und europäische Theater nicht auszugrenzen.

4. Theatertreffen

Vor allem Verbands- und Bezirkstage und die jährlichen Jugendtheater- und Seniorentheatertreffen setzen neue Impulse und ermöglichen die Kommunikation und den damit so wichtigen Erfahrungsaustausch zwischen den Bühnen. Diese Veranstaltungen tragen dazu bei, den kulturellen Stellenwert und das Selbstverständnis des Amateurtheaters in Bayern einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen.

5. BDAT

Diese Ziele verfolgt auch der „Bund Deutscher Amateurtheater“ (BDAT), bei dem der Verband Bayerischer Amateurtheater als größter Landesverband Mitglied ist.
Ferner ist der VBAT  Mitglied im „Bayerischer Landesverein für Heimatpflege“.

6. Versicherung

Für Mitgliedsbühnen im VBAT besteht über den BDAT bei der ERGO Versicherung Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung.
Zusätzliche Versicherungen für Vermögensschaden, Sachen, Mobiliar und Vereins-Rechtsschutz werden gesondert zu günstigen Konditionen angeboten. Hier empfiehlt sich der Kontakt der Geschäftsstelle des Vorstandes.

7. Mitgliedschaft

Eine Aufnahmeprüfung zur Mitgliedschaft im VBAT findet nicht statt.
Direkten Einfluss auf die Spielgestaltung sowie auf politische, religiöse oder ethnische Besonderheiten nimmt der Verband dabei nicht; die Mitgliedsbühnen bleiben selbständig.

Jungen Ensembles wird Starthilfe und Möglichkeit zur Steigerung der Spielqualität geboten.

8. Zusammenfassung der Leistungen

Aus- und Fortbildung im Theaterhandwerk, z. B. in Form von Spieler-, Regie-, Techniker-, Pyrotechniker- und Schminklehrgängen nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungskatalog,
Fachseminare für Vereinsvorstände: Vereins-/Steuerrecht, Vereinsführung, Öffentlichkeitsarbeit etc.
Kostenloser Bezug der zweimal jährlich erscheinenden Verbandszeitschrift „Bayerischer Theaterspiegel“
Zuschüsse für Spielbegegnungen im In- und Ausland.
Zuschüsse für sog. „Hauslehrgänge“ (Organisation von Ausbildung im eigenen Verein oder im Vereinsverband naher Region)
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung

Beratung in Versicherungsfragen
Beratung in allgemeinen Rechtsfragen
Beratung in Fragen Künstlersozialversicherung und Gema
Beratung im Vereinsrecht (Satzungsrecht u. a.)
Beratung im Steuerrecht (Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid, Umsatzsteuerbefreiung u. a.)
Beratung in Fragen der Jugendorganisation
Beratung in Fragen des Seniorentheaters

in unserer Geschäftsstelle 

9. Verbandsbeitrag

siehe: https://www.amateurtheater-bayern.de/index.php?modul=content_show&menkey=beitrittundaenderung

 

10. News und Informationen

Mitgliederwerbung

Bühnen, die bereits Mitglied im Verband Bayerischer Amateurtheater sind, werben eine neue Bühne als Mitglied im VBAT.

Danke an alle, die uns dazu ermutigt haben und das besondere Angebot von uns schon angenommen haben!!

Das Besondere ist nun, dass nicht nur die werbende Bühne davon profitiert, sondern auch die neue Bühne.

Denn sowohl die werbende als auch die neue Bühne erhalten je einen Fortbildungsgutschein, den sie beliebig im Rahmen unseres jährlich erscheinenden Fortbildungsprogrammes einlösen können.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben. Gerne per Mail und noch viel lieber persönlich per Telefon.


Hinweis: Die Anmeldung zum  „Larifari“ 2016/2017 ist abgeschlossen

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Bayerischer Amateurtheaterpreis
„Larifari“ 2016/2017

Ausschreibung

Der Bayerische Amateurtheaterpreis ist eine Auszeichnung, die der Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. (VBAT) alle 2 Jahre vergibt.
Entscheidend für die Auswahl ist u.a., dass die Preisträger mit ihrer künstlerischen Arbeit exemplarisch das Amateurtheater repräsentieren. Im Vordergrund der Vergabe steht die künstlerische Arbeit eines Ensembles, die repräsentativ und zugleich wegweisend für das Amateurtheater ist.
Ziel ist es, die Vielfalt des Amateurtheaters einer Öffentlichkeit vorzustellen und über die künstlerische Reflexion den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Theatermacher und Publikum können sich so über Inhalt und Form der prämierten Arbeiten austauschen.
Die Preisverleihung erfolgt am 23.06.2018 in Penzberg anlässlich eines Festabends. Die Preisverleihung ist mit einem Workshop verbunden, der sowohl den Preisträgern als auch weiteren Verbandsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, unter Leitung eines der Jury ange-hörenden Referenten, die prämierten Arbeiten zu erörtern.
Die Preisträger sind verpflichtet, bei der Preisverleihung das prämierte Stück mit einer ca. 10 minütigen Darbietung in Ausschnitten zu präsentieren.

Formalien

Der Amateurtheaterpreis wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben: 

  • Theater mit Kindern und Jugendlichen (Erwachsene können im notwendigen Umfange mitspielen)
  • Theater aus der Region (Mundarttheater – Bewahrung heimischer Sprache und/oder Geschichte)
  • Boulevardtheater
  • Schauspiel

Der Bayerische Amateurtheaterpreis 2016/2017 soll aus Mitteln, die von Sponsoren stammen, dotiert werden.
Der Preis wird alle 2 Jahre ausgelobt und vergeben. Die Bekanntgabe der prämierten Vereine/Gruppen erfolgt durch den Vorsitzenden der Jury. Die Preisträger erhalten die Bronzefigur des „Larifari“ und einen Geldbetrag.

In diesem Zusammenhang wird 2016/2017 erstmals für den Bereich „Figurentheater“ ein Preis ausgelobt. Der Preisträger erhält ebenfalls einen „Larifari“.

Auswahl

Bewerbungen für die Teilnahme am Bayerischen Amateurtheaterpreis 2017 und dem Sonderpreis für Figurentheater können bei der Geschäftsstelle des VBAT, Innstr. 2a, 83022 Rosenheim eingereicht werden. Spätester Einsendeschluss ist der 15.01.2018 (Poststempel).

  • Bewerbungszeitraum ist die Spielzeit 01.01.2016 – 31.12.2017. In die Wertung kommen Theaterstücke, deren Premiere in den Jahren 2016 und 2017 liegen.
  • Mit dem Bewerbungsbogen sind drei ungeschnittene, in der Totalen aufgenommene Video-Dokumentation (abspielbar über Windows Media-Player) und das Programmheft in 3facher Ausfertigung vorzulegen. Die Bewerber erklären mit der Bewerbung, dass sie im Besitz der Rechte für Ton, Foto, Filmaufnahmen und Textvorlagen sind und mit der Nutzung für den Bayerischen Amateurtheaterpreis und der Öffentlichkeitsarbeit einverstanden sind. Die Verhandlungen mit den jeweiligen Verlagen / GEMA u.a. führen die Bewerber eigenständig.
  • Die Jury wählt anhand der Video-Dokumentationen die Preisträger aus.
  • Den Jurymitgliedern bleibt es vorbehalten, Aufführungen der nominierten Inszenierungen zu besuchen.

Jury

Die Jury besteht aus einer Nominierungsjury pro Kategorie und einer Preisjury.
Die Nominierungsjurys schlagen der Preisjury je 2 – 3 Bewerbungen vor.

Mitglieder sind Repräsentanten der bayerischen Profi-Theaterszene und Mitglieder aus dem Verbandsgeschehen. Die Auswahl des Repräsentanten aus der bayerischen Theaterszene sowie der übrigen Mitglieder der Jury obliegt dem Präsidium des VBAT.
Der Vorsitz in den Juries liegt in den Händen des Landesspielleiters des VBAT. Die Entscheidung über den Gewinner fällt mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Landesspielleiter des VBAT.

Die Ausschreibung

Die Bewerbung


 Wir bieten Ihnen alljährlich ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an.

Die Druckexemplare gelangen per Postversand an die Vereine. Fragen sie den oder die Vorsitzende/n

Eine Onlineversion finden Sie hier.

 Sollten Sie ein Druckexemplar benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte per Telefon unter (08031) 32 67 4

Dem Forbildungsprogramm zugrunde liegen die Fortbildungsförderrichtlinien.

Gerne können wir auch Hauslehrgänge fördern. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen.

Eine Übersicht über unsere aktuellen Referentinnen und Referenten.

Weitere Fragen zum Thema "Fortbildung" beantworten wir Ihnen gerne persönlich. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.


Wir veröffentlichen zweimal jährlich den Bayerischen Theaterspiegel. Er enthält aktuelle Information, Neuigkeiten und andere interessante und nützliche Beiträge.

Sie haben einen Beitrag für den Theaterspiegel?
Sie möchten Anzeigen im Theaterspiegel inserieren?


Senden Sie Ihre Beiträge und Anzeigen an folgende Emailadresse:
info@amateurtheater-bayern.de

Sie finden die Preise unter den Inserenteninfos.

Das Förderprogramm

Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. hat sich verschiedene Ziele gesetzt, um durch sein mehrjähriges Förderprogramm für Theater mit Kindern und Jugendlichen, Theaterprojekte zu fördern.

  • Kulturelle Impulse vermitteln
  • Theatererfahrung kreativ weitergeben
  •  Nachwuchsarbeit aktiv unterstützen

Neue Bündnisse, die aus Akteuren im Bereich der kulturellen Bildung für Kinder- und Jugendliche bestehen und sich in ihrem unterschiedlichen Kompetenzen ergänzen, können dabei ihre Ideen einbringen und verschiedene Theaterprojekte mittels einer Vollfinanzierung realisieren.

THEATER FÜR ALLE! ist eine bundesweite Bildungsinitiative, die wir als Programmpartner von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt haben.

Ziel des Förderprogramms ist es, für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren neue Perspektiven und Chancen durch die aktive Teilnahme an Theaterprojekten und kulturellen Veranstaltungen außerhalb der Schule zu öffnen. Die jungen Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, sich in künstlerischen Projekten zu engagieren, nachhaltige Erfahrungen in der Theaterarbeit zu sammeln und ihre kulturellen und sozialen Kompetenzen zu stärken.



Am 9. Dezem­ber 2016 ist das Bun­des­wei­te Ver­zeich­nis des Imma­te­ri­el­len Kul­tur­er­bes um 34 Kul­tur­for­men und zwei Erhal­tungs­pro­gram­me (Gute-Praxis-Beispiele) gewach­sen. Über eine posi­ti­ve Bewer­tung sei­nes Antra­ges freut sich auch der Bund Deut­scher Ama­teur­thea­ter e.V. (BDAT). Nach einem inten­si­ven Antrags­pro­ce­dere beschied die Deut­sche UNESCO-Kommission, dass die „Regio­na­le Viel­falt der Mund­art­thea­ter in Deutsch­land“ in das Bun­des­wei­te Ver­zeich­nis des Imma­te­ri­el­len Kul­tur­er­bes auf­ge­nom­men wird.

Das Exper­ten­ko­mi­tee der Deut­schen UNESCO-Kommission wür­dig­te den Vor­schlag als leben­di­ge und dyna­mi­sche kul­tu­rel­le Pra­xis mit hohem sozial-integrativen Wert: „Spra­chen, Dia­lek­te und Jar­gons sind künst­le­ri­sches Mit­tel und dar­stel­len­de Eigen­art zugleich. Sie wer­den im Mund­art­thea­ter in beson­de­rer Weise geför­dert. Das star­ke ehren­amt­li­che Enga­ge­ment sowie die gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­de Betei­li­gung am Mund­art­thea­ter sind bemer­kens­wert.“ Posi­tiv bewer­tet wurde zudem die Bewäl­ti­gung wei­te­rer, unmit­tel­bar mit dem Mund­art­thea­ter in Zusam­men­hang ste­hen­der kul­tu­rel­ler Auf­ga­ben wie Büh­nen­bau, Kos­tüm­schnei­de­rei sowie die Doku­men­ta­ti­on und Pfle­ge von Fest­kul­tur und Musik durch die jewei­li­gen Ver­ei­ne.

Hin­wei­se zur Ver­ga­be des Logos an Mund­art­thea­ter

// 02. Juni 2017

„Regio­na­le Viel­falt der Mund­art­thea­ter in Deutsch­land“ als Imma­te­ri­el­les Kul­tur­er­be beur­kun­det

Am 29. Mai 2017 wurde in der Ver­tre­tung des Lan­des Mecklenburg-Vorpommern beim Bund die „Regio­na­le Viel­falt der Mund­art­thea­ter in Deutsch­land“ durch Über­ga­be der Auf­nah­meur­kun­de in das Bun­des­wei­te Ver­zeich­nis des Imma­te­ri­el­len Kul­tur­er­bes ein­ge­tra­gen. Prof. Moni­ka Grüt­ters (Staats­mi­nis­te­rin für Kul­tur und Medi­en), Dr. Mar­ti­na Münch (Minis­te­rin für Wis­sen­schaft, For­schung und Kul­tur im Land Bran­den­burg) und Prof. Chris­to­ph Wulf (Vize­prä­si­dent der Deut­schen UNESCO-Kommission) über­reich­ten die Urkun­de an den Stell­ver­tre­ten­den Geschäfts­füh­rer des Bun­des Deut­scher Ama­teur­thea­ter e.V. (BDAT) Ste­phan Schnell, der die beson­de­re Wür­di­gung im Namen aller Mund­art­büh­nen in Deutsch­land mit Freu­de ent­ge­gen­nahm.

Wäh­rend der Aus­zeich­nungs­ver­an­stal­tung beton­te Dr. Mar­ti­na Münch; „Unser Land ist reich an sol­chen Aus­drucks­for­men wie Tanz, Thea­ter und Musik, münd­li­chen Über­lie­fe­run­gen, Bräu­chen, Fes­ten und Hand­werks­küns­ten. Sie haben häu­fig regio­na­len Cha­rak­ter und sind somit nicht jeder­mann bekannt. Doch die Viel­falt, die gera­de die­sen Aus­drucks­for­men inne­wohnt, ist es, die die kul­tu­rel­le Iden­ti­tät eines Lan­des aus­zeich­net.“ Neben his­to­ri­schen Fest­spie­len oder dem instru­men­ta­len Ama­teur­mu­si­zie­ren wurde das Mund­art­thea­ter unter ins­ge­samt 36 Neu­ein­trä­gen in das Bun­des­wei­te Ver­zeich­nis auf­ge­nom­men. Dabei stär­ke das Mund­art­thea­ter vor allem die Brei­ten­kul­tur im länd­li­chen Raum und es stehe „im Dia­log mit ört­li­cher Bevöl­ke­rung, loka­ler Geschich­te und Gegen­wart. Mund­art­li­ches Volks­thea­ter ist der regio­na­len Iden­ti­tät, der Pfle­ge des Brauch­tums und des Dia­lekts ver­pflich­tet“.

Meh­re­re tau­send Büh­nen und Ver­ei­ne brin­gen in Deutsch­land Mundarttheater-Stücke zur Auf-führung, dar­un­ter sind über 1000 Büh­nen im Bund Deut­scher Ama­teur­thea­ter e.V. orga­ni­siert. Der BDAT setzt sich für die Erhal­tung die­ses Imma­te­ri­el­len Kul­tur­er­bes ein, etwa durch die Ein-richtung eines Bun­des­ar­beits­krei­ses „Mund­art und Spra­chen“ und die Aus­rich­tung des Volks-theaterfestivals WUR­ZEL­WERK, das an wech­seln­den Orten in Deutsch­land statt­fin­det und im Jahr 2019 in seine drit­te Runde geht. Die Mit­glieds­büh­nen des BDAT kön­nen die Logo­nut­zung des Imma­te­ri­el­len Kul­tur­er­bes im Ver­bund mit dem BDAT-Logo über die Geschäfts­stel­le bean­tra­gen. Dies soll die prak­ti­zie­ren­den Mund­art­büh­nen in ihrer Öffent­lich­keits­ar­beit unter­stüt­zen und als geziel­te Aus­zeich­nung für die Bewah­rung die­ser kul­tu­rel­len Pra­xis gel­ten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf der BDAT-Webseite unter www.bdat.info; die Logo­nut­zung kann in der BDAT-Geschäftsstelle bean­tragt wer­den.
Ansprech­part­ne­rin: Alex­an­dra Rie­del, Mail: presse@bdat.info, Fon 030 263 9859-27.


Liebe Theaterbühnen,

wie brieflich mitgeteilt, stehen alle Maßnahmen zum praktischen Datenschutz ab sofort zum Downloaden bereit.

Bitte beachteten: Das pdf „Alle Maßnahmen und Infos zum praktischen Datenschutz“ beinhaltet einen Gesamtüberblick mit genauen Erklärungen und Beschreibungen (teilweise in rot).

Die Anlagen 1, 2, und 5 gibt es als separate pdf - Dokumente ( zum direkten ausdrucken und ausfüllen).

 Da Anlage 3, 4 und 6 im Dokument individualisiert werden müssen, stehen diese als word-Dokumente zur Verfügung.

 Die einzelnen Anlagen (ohne Erklärungen) beinhalten:

Anlage 1:   Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit (mit Vorblatt A und B)
Anlage 2:   Die Anweisungsverpflichtung (Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen)
Anlage 3:   Datenschutzerklärung für die Satzung
Anlage 4:   Formulierung für die Vereins-Homepage den Datenschutz betreffend (Neu mit Zusatzerklärung: Cookies, GoogleMaps und YouTube)
Anlage 5:   Antrag auf die Annahme in den Verein mit Datenschutzerklärung, Widerrufsrecht,
                     Einwilligung zur Anfertigung und Verwendung von Personenabbildungen, Tonaufnahmen
                    und Aufnahme von Minderjährigen
Anlage 6:   Verpflichtungsvertrag mit Dritten
Anhang:   DSGVO  für bestehende Beitrittserklärungen

Herzliche Grüße,

Annette Gallner
Redaktion/ Datenschutzbeauftragte
Verband Bayerischer Amateurtheater e.V.

Download:

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Lieber Theatervorstand,

die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind seit 2018 in Kraft.

Einige Verordnungen betreffen auch Vereine, sind aber nicht neu, sondern ergeben sich aus dem bisherigen BDSG. Die nicht korrekte Handhabung des Datenschutzes wird von ernannten Aufsichtsbehörden überwacht, strenger kontrolliert und ggf. bei Nichteinhalten mit hohen Geldstrafen belegt, was im Falle von großen Unternehmen und unsachgemäßer Datenverarbeitung oder -weitergabe sicher sinnvoll ist.

Tritt ein Mitglied (freiwillig) in einen Verein, müssen Daten erhoben werden. Die Vereine betrifft vor allem der korrekte Umgang mit diesen Daten, was in den meisten Fällen automatisch passiert (Adressen der Mitglieder dürfen z.B. nicht an Dritte weitergeben wie z.B. an eine Firma im Ort, die die Adressen dann für ihre Werbung per Newsletter oder Infobrief nutzt).

Einen ersten Überblick verschafft das pdf „Erster Überblick Datenschutz Vereine“. Der komplette, die Vereine betreffende Datenschutz ist im „Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO“ pdf nachzulesen. Jeder Verein sollte diese 33 Seiten lesen. Der VBAT hat es auf Empfehlung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht auf seiner Internetseite bereitgestellt (siehe Anhang).

Tipp: Das Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (zuständig für Vereine), Tel:  0981 - 53 1300  hat eine empfehlenswerte Broschüre herausgebracht:

Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine.
Das Sofortmaßnahmenpaket. Verlag C.H. Beck München, 5,50 Euro: ISBN-10: 3406716628

Auch auf diesen Internetseiten gibt es weitere Informationen:

https://www.lda.bayern.de/de/index.html

https://www.dsgvo-verstehen-bayern.de/


Download:

Erster Überblick Datenschutz Vereine

Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO